Der Arbeitgeber will Gewerkschaftsmitgliedern tarifvertragliche Leistungen vorenthalten. Nachdem SportScheck im November 2023 Insolvenz angemeldet hatte, haben das Management und der Insolvenzverwalter unseren Ergänzungstarifvertrag mit Karstadt Sports GmbH außerordentlich gekündigt. In diesem Tarifvertrag ist eine Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder enthalten. Wer für die Jahre 2021 bis 2024 die ver.di-Mitgliedschaft nachweisen kann, erhält einen Warengutschein in Höhe von 270 Euro für jedes Jahr – Teilzeitbeschäftigte oder aus ver.di Ausgetretene zum Stichtag entsprechend anteilig. Den Gutschein könnt ihr binnen zwölf Monaten nach Erhalt bei Karstadt Sports oder Rechtsnachfolgern einlösen.
Verschenkt kein Geld an den Arbeitgeber, macht die Warengutscheine auf jeden Fall geltend. Es lagen und liegen keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Tarifvertrages vor. Er gilt weiter. Und damit besteht euer Anspruch auf die Vorteilsregelung. Füllt die Mustergeltendmachung aus – Teilzeitkräfte: Vergesst nicht, die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit einzutragen – und schickt sie an euren Arbeitgeber. Das ist euer gutes Recht.
Mehr Informationen und die Mustergeltendmachung findet ihr hier zum Download.
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