1. Juli 2021. Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil gefällt, das hohe Wellen schlägt und für viele Beschäftigte bares Geld wert sein könnte: Der DHV, der immer wieder von Arbeitgebern als Handlanger für die Vereinbarung von Dumpinglöhnen genutzt wurde, ist nicht tariffähig. Dies hat zur Folge, dass er keine Tarifverträge mehr abschließen kann, weil ihm die notwendige Durchsetzungsfähigkeit fehlt, wie die Richter bestätigten.
Für diese Entscheidung haben ver.di und mehrere andere DGB-Gewerkschaften gemeinsam mit den Arbeitsministerien der Bundesländer NRW und Berlin jahrelang gestritten. Besonders wichtig dabei: Damit ist auch der Dumpingtarifvertrag zwischen dieser Pseudogewerkschaft und der Metro Services GmbH, der in den real-Märkten seit der Flucht aus dem ver.di-Tarifvertrag u.a. bei Neueingestellten angewendet wird, zur Makulatur geworden. Voraussichtlich werden diese Entscheidungen Konsequenzen für Neueigentümer SCP und die jetzige real-Geschäftsführung haben, die den Dumpingkurs der Vorgänger nahtlos fortgeführt haben.
In einem Rundschreiben an die Beschäftigten mit DHV-Vertrag geben CEO Bojan Luncer und Personalchef Dieter Braun jetzt die besorgten Kümmerer und versichern: »Wir schützen Ihr bisheriges Einkommen!« Das ist mehr als zynisch, denn eine nach dem Dumpingtarif entlohnte Kassiererin (Vollzeit) bekommt in NRW etwa 800 Euro weniger pro Monat als es der Flächentarifvertrag von ver.di vorsieht.
Für ver.di-Mitglieder, bei denen unser Tarifvertrag noch statisch – also ohne vereinbarte Erhöhungen – nachwirkt, sind es immerhin rund 125 Euro weniger. Das sind für uns Dumpinglöhne! Und der Abstand vergrößert sich weiter, wenn hier nicht gegengesteuert und gestoppt wird.
Wir halten fest: Der Investor SCP hat mit dem Erwerb der SB-Warenhauskette offenbar schon bislang einen sehr guten Deal gemacht. Allein durch die Veräußerung von Immobilien und real.de soll der Kaufpreis schon wieder eingefahren worden sein, wie Branchenexperten einschätzen. Und auch die bei den Personalkosten eingesparten Summen dürften sich auf Millionenbeträge belaufen.
Wir meinen: Das erhebliche Risiko für Altersarmut, das vielen Kolleginnen und Kollegen aufgezwungen wurde, muss kompensiert werden.
Sollte euer Arbeitgeber an euch mit neuen Konditionen zu eurem Arbeitsvertrag herantreten, unterschreibt bitte nichts ohne sie vorher rechtlich prüfen zu lassen. Vereinbart umgehend einen Termin bei ver.di Recht und Beratung. Die Beschäftigten, die bisher kein ver.di-Mitglied waren, sollten bald eintreten. Denn ab Eintritt in ver.di können sie sich rechtlich beraten lassen. Solange gilt: Keine Änderung zu bestehenden Arbeitsverträgen unterschreiben –
Darüber hinaus müssen existenzsichernde Arbeits- und Einkommensbedingungen geschaffen und für die Zukunft garantiert werden. ver.di fordert die Unternehmensleitung der real GmbH nach wie vor auf, über einen Anerkennungstarifvertrag zur »Fläche« zu verhandeln.
Mit der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat sich der Wind gedreht. Deshalb hat der Arbeitgeber angekündigt, die ver.di-Entgeltstruktur mit dem Stand 2018 anzuwenden. Allerdings mit den Ausnahmen einer 40-Stunden-Woche (in der ver.di-Struktur 37,5 Stundenwoche; Bsp. NRW) und einer pauschalen Kürzung der Gehälter um 30 Prozent. Diese Ankündigung kam überraschend und wirft mehr Fragen bei den Beschäftigten und bei ver.di auf, da diese Maßnahmen hochgradig bedenklich und nicht nachvollziehbar sind. Die Beschäftigten brauchen einen rechtssicheren Tarifvertrag, der keine Dumpinglöhne zulässt.
Herr Luncer und Herr Braun: Machen Sie endlich Schluss mit den Dumpinglöhnen bei real und unterzeichnen Sie mit ver.di den Anerkennungstarifvertrag. Das ist das Mindeste und die Verantwortung hierfür liegt bei Ihnen!
Unsere Aufforderung zu Tarifverhandlungen steht und dafür sind in der laufenden Tarifrunde auch schon Kolleginnen und Kollegen einiger Filialen auf die Straße gegangen.
Für uns ist der Schutz der Beschäftigten durch die Flächentarifverträge des Einzelhandels das A und O. Das fordern wir ein und dafür kämpfen wir – für alle ehemaligen und Noch-real-Märkte! Und das gilt genauso für eine nachhaltige Beschäftigungssicherung, die Sicherheit durch Betriebsräte und die Nichtausgliederung an selbstständige Kaufleute!
Macht mit, seid solidarisch – werdet Mitglied von ver.di!
PDF (165 kB)