Union Busting abgewehrt

Gericht lehnt auch in zweiter Instanz Entlassung von Primark-Betriebsrat Ralf Sander ab
14.01.2022
Ralf Sander bleibt: Gewerkschafter gewinnt auch vor Landesarbeitsgericht Niedersachsen gegen Primark

14. Januar 2022. Auch in der zweiten Instanz ist die Modekette Primark mit dem Versuch gescheitert, den Betriebsratsvorsitzenden der Filiale in Hannover, Ralf Sander, zu entlassen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied heute, dass die vom Unternehmen erhobenen Vorwürfe eine fristlose Kündigung nicht begründen können. Damit wurde die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Hannover vom 19. Mai 2021 bestätigt und die Beschwerde von Primark gegen dieses Urteil abgewiesen. Eine Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht gegen dieses Urteil wurde vom Landesarbeitsgericht für unzulässig erklärt.

 „Dieses Urteil stärkt den Betriebsrat vor Ort und wirkt auch darüber hinaus. Ein guter Tag für die betriebliche Mitbestimmung,“ freut sich Sebastian Triebel, zuständiger Gewerkschaftssekretär von ver.di in Hannover.

Die Gewerkschaft ver.di hatte wiederholt den Kündigungsversuch als Union Busting betitelt und das Verfahren als Teil einer systematischen Kampagne gegen engagierte Betriebsräte und aktive Gewerkschaftsstrukturen kritisiert.

 

Primark braucht dringend einen Kulturwandel in den Betrieben

Cosimo-Damiano Quinto, ver.di

„Primark hat mit diesem Kündigungsversuch ganz offen gezeigt, wie weit sich das Unternehmen mittlerweile davon entfernt hat, Verantwortung für sein Personal zu tragen. Primark braucht dringend einen Kulturwandel in den Betrieben bis hinauf in die Unternehmensführung,“ fordert Cosimo-Damiano Quinto, ver.di-Gewerkschaftssekretär und zuständiger Unternehmensbetreuer für Primark auf Bundesebene.

Im Vorfeld der Verhandlung hatte ver.di erneut zum Protest gegen die Kündigung aufgerufen. Vor dem Landesarbeitsgericht versammelten sich 40 Kolleginnen und Kollegen von Primark und weiteren Betrieben für zwei Stunden um ihre Solidarität gegenüber Ralf Sander zu zeigen.

 
Solidarität mit Ralf Sander am 14. Januar 2022 vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover

Es ging in dem Verfahren um einen angeblichen schweren Datenschutzverstoß. Ralf Sander hatte im Rahmen seiner Tätigkeit in einer Einigungsstelle einen Dienstplanvorschlag im Homeoffice erarbeitet und an die Beisitzer der Einigungsstelle gesendet. ver.di bewertet das Kündigungsbegehren als einen politisch motivierten, systematischen Angriff auf Betriebsräte und gewerkschaftliche Strukturen.