Primark schon wieder auf unsozialen Touren

Unternehmen missachtet Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
01.04.2023

31. März 2023. Primark versucht aktuell die Personalkosten zu drücken. Und die Rechte von Kolleginnen und Kollegen sollen  bei diesem Vorhaben offenbar gleich mit eingespart werden.

So ist bei einigen Beschäftigten das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall missachtet worden. Die Zahlung wurde  eingestellt – eine existenzbedrohende Maßnahme! Der Arbeitgeber sieht sich im Recht, spricht von einer neuen Rechtslage. Er  behauptet, dass mehrere Krankschreibungen zusammenzufassen sind. Und da es sich dann faktisch um eine Erkrankung handele, seien die sechs Wochen Lohnfortzahlung ausgeschöpft. Das aber ist falsch, denn es liegen bei der  Krankenkasse Meldungen über unterschiedliche Erkrankungen vor.

Hintergrund: Normalerweise wird bei mehreren Erkrankungen, die 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit und mehr ergeben könnten, bei  der Krankenkasse nachgefragt. Dabei wird geklärt, ob es sich um sogenannte Folgeerkrankungen handelt. Falls ja, zahlt die  Kasse Krankengeld, wenn die 6 Wochen überschritten sind.

DIE RECHTSLAGE IST EINDEUTIG

Primark aber verhält sich anders. Hier sollen Beschäftigte Nachweise erbringen und Diagnosen zur Verfügung stellen. Das ist  rechtswidrig: Es reicht aus darzulegen, dass keine Folgeerkrankung vorliegt. Diese Information erhält der Arbeitgeber von der  Krankenkasse. Solltet ihr ebenfalls solche Aufforderungen erhalten, kontaktiert sofort euren Betriebsrat und die ver.di-Rechtsberatung für Mitglieder!

 

Wenn ihr einen Arbeitsunfall habt und verletzt seid, geht zum Unfallarzt und der veranlasst alles für euch. Ihr habt lediglich euren Arbeitgeber über den Unfall und die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Bekannt geworden sind bei Primark auch Fälle, in denen angedroht wurde, bei selbstverschuldeten Arbeitsunfällen keine  Lohnfortzahlung zu gewähren. Geäußert wurde auch die Erwartung an die Betroffenen, den Unfall nachzustellen. 

Tatsächlich ist  die Rechtslage so, dass jeder Unfall während der Arbeitszeit ein Arbeitsunfall ist. Das gilt auch für Wegeunfälle.  Und egal, ob jemand aus Ungeschicklichkeit über die eigenen Füße stolpert oder weil er/sie gegen eine Arbeitsanweisung verstoßen hat,  handelt es sich trotzdem um einen Arbeitsunfall. In letzterem Fall gibt es gewisse rechtliche Möglichkeiten, eine Lohnkürzung aber ist nicht statthaft.

Bei einem Arbeitsunfall liegt die Haftung immer zunächst beim Arbeitgeber. 

Unser Ratschlag: Wenn ihr einen Arbeitsunfall habt und verletzt seid, geht zum Unfallarzt und der veranlasst alles für euch. Ihr  habt lediglich euren Arbeitgeber über den Unfall und die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Das Nachstellen eines Arbeitsunfalls ist im übrigen laut Betriebsverfassungsgesetz nur unter Beteiligung des Betriebsrates möglich.

Sparpotenzial sieht Primark offenbar auch darin, Personal möglichst billig loszuwerden. In letzter Zeit hat man etlichen  Beschäftigten Aufhebungsverträge vorgelegt. Unser Tipp: Auf keinen Fall gleich unterschreiben. Hände weg vom  Kugelschreiber! Ein Aufhebungsvertrag kann übrigens immer auch zur Sperre beim Arbeitslosengeld führen.

Ihr habt folgende Rechte: Das Gespräch unter- bzw. abbrechen und den Betriebsrat hinzuziehen. Den Vertragsentwurf  mitnehmen, in Ruhe überlegen und sich als Gewerkschaftsmitglied bei der ver.di-Rechtsberatung beraten lassen.

Wir meinen: Der aktuelle Umgang von Primark mit vielen seiner Beschäftigten wird sich als keine gute Idee erweisen, denn das Unternehmen läuft Gefahr, auch öffentlich als unsozialer Arbeitgeber angesehen zu werden.

SEID SOLIDARISCH UND SCHLIESST EUCH ZUSAMMEN!
GEMEINSAM SIND WIR STÄRKER, WERDET MITGLIED BEI VER.DI!

 

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