OBI

Frontalangriff auf Betriebsräte und Beschäftigte!

ver.di Gewerkschaftsrat verurteilt Vorgehen des Managements und erklärt Solidarität mit GBR
29.06.2016

Die Unternehmensführung der Baumarktkette OBI, die sich mehrheitlich im Besitz der Tengelmanngruppe von Karl-Erivan Haub befindet, greift existierende Betriebsrätestrukturen und Beschäftigte frontal an. Der ver.di Gewerkschaftsrat verurteilt dieses Vorgehen ganz entschieden und erklärt sich solidarisch mit dem Gesamtbetriebsrat von OBI.

 

Auf einer überraschend von der Unternehmensführung einberufenen Sondersitzung wurde vergangenen Donnerstag (23. Juni 2016) dem Wirtschaftsausschuss des Gesamtbetriebsrats (GBR) mitgeteilt, dass der Augsburger OBI-Markt zum 30. Juni 2016 geschlossen und die  Beschäftigten mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt  werden sollen. Damit würde die Augsburger Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende GBR-Vorsitzende aus ihren Funktionen entfernt.

Außerdem soll der OBI-Markt Sömmerda (Thüringen) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 an eine offenbar eigens gegründete Franchise-Firma verkauft werden. Damit wäre der dortige GBR-Vorsitzende seiner Funktion beraubt und der GBR von OBI geschwächt.

"Das ist eine offene Kampfansage der Unternehmensführung gegen die Betriebsräte, die Beschäftigten und ihre Mitbestimmungsrechte! Der Gesamtbetriebsrat setzt sich mit seinem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin seit langer Zeit entschlossen gegen die mehrfache Missachtung der Mitbestimmungsrechte bei OBI ein. Und er unterstützt zudem die im Betrieb immer lauter werdenden Forderungen der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

 

Dieses undemokratische Vorgehen trifft auf unseren entschlossenen Widerstand: Wir fordern die Unternehmensführung auf, die Maßnahmen zurückzunehmen!

Stefanie Nutzenberger, Bundesvorstandsmitglied der ver.di

"OBI reagiert darauf, indem Mitbestimmungsstrukturen zerschlagen und die Beschäftigten drastisch eingeschüchtert werden sollen. Dieses undemokratische Vorgehen trifft auf unseren entschlossenen Widerstand. Wir fordern die Unternehmensführung auf, die Maßnahmen zurückzunehmen und werden die Kolleginnen und Kollegen in ihrer Auseinandersetzung für demokratische Rechte und Menschenwürde unterstützen!"

In Sömmerda wurde heute eine außerordentliche GBR-Sitzung einberufen, mehrere Gewerkschaften und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben Solidaritätsaktionen angekündigt. In Augsburg findet morgen (29. Juni) eine Betriebsversammlung und eine anschließende Protestkundgebung der Beschäftigten statt.

Seit vielen Jahren laufen bei OBI Auseinandersetzungen um die tarifliche Bezahlung. Mehrfach wurde teilweise mehrere Wochen für eine Bezahlung auf Grundlage des Einzelhandeltarifvertrages gestreikt. OBI-Märkte aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen hatten sich daran immer wieder beteiligt.

OBI hat bisher jegliche Verhandlungen zu einem Anerkennungstarifvertrag ohne Begründung abgelehnt. Gleichzeitig hat der Baumarktriese eine Vielzahl von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen (besipielsweise die Einführung eines Prämiensystems und neue Überwachungstechniken) ohne Beteiligung der Betriebsräte durchgeführt. Eine Vielzahl von gerichtlichen Folgen und Einigungsstellen bei OBI waren die Folge.

"Bei OBI wird die Mitbestimmung mit Füßen getreten. Die Beschäftigten werden wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Hier baut der Branchenprimus seine Position auf Kosten der Beschäftigten weiter aus. Gleichzeitig werden Mitbestimmungsrechte missachtet und die Betriebsratsstrukturen im OBI-Konzern sollen zerschlagen werden, das ist ein Rückfall ins Mittelalter", kritisiert ver.di Fachbereichsleiter Jörg Lauenroth-Mago.

"Wir werden dieses Vorgehen von der OBI-Führung nicht widerstandslos hinnehmen. Aus meiner Sicht ist hier auch der Tengelmann-Vorstand gefordert. OBI ist zu 100 Prozent eine Tengelmanntochter", so Lauenroth-Mago.

Der Marktführer OBI versucht immer wieder, eine Vielzahl von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen (z.B. die Einführung von Prämiensystemen, neuer Überwachungstechnik, neuer Software oder Arbeitsmethoden) ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Betriebsräte einzuführen.

Die Betriebsräte wehren sich dagegen gerichtlich, es ist zu zahlreichen Einigungsstellenverfahren gekommen. 

Die zugehörige Pressemitteilung der ver.di vom 28.06.2016 ist im ver.di-Pressebereich zu finden.

Weitere Informationen gibt es auf unserem OBI Blog!