Wir sind mehr wert!
Keine schlechtere Bezahlung für geringfügig Beschäftigte bei Netto!Das Unternehmen Netto und seine Muttergesellschaft Edeka gehören eindeutig zu den Gewinnern der letzten Monate im Lebensmittel-Einzelhandel.
Und ihr als Beschäftigte? Überall sind die Belastungen noch stärker gestiegen als schon unter normaleren Vorzeichen. Und dieser stellenweise krasse Zustand setzt sich noch fort...
Regulär geht es bei der Bezahlung großer Teile der Belegschaften oft nicht zu. Obwohl Netto tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband HDE ist und nach den mit ver.di vereinbarten Flächentarifverträgen des Einzelhandels entlohnen müsste, geschieht dies nur bedingt: Die meisten geringfügig Beschäftigten erhalten lediglich Mindestlohn und liegen damit weit unter den tariflichen Ansprüchen.
Kein Wunder, dass Nettos Personalchef dies ausdrücklich verteidigt. Seine Argumentaton: Nur wer den Nachweis erbringt, Mitglied der Gewerkschaft ver.di zu sein, wird nach Tarif eingruppiert und bezahlt. Aber dieser Trick bei den Personalkosten lässt sich schnell durchkreuzen: Wenn du geringfügig beschäftigt bist, solltest du monatlich 4,50 Euro investieren und bei ver.di eintreten. Dann musst du anders behandelt werden als bisher. Dir stehen sofort entweder mehr Geld zu oder es reduziert sich die zu leistende Stundenzahl. Nach dem Tarifvertrag bekommst du auch mehr Urlaub sowie Urlaubsgeld und weitere Sonderzahlungen.
Verzichtet nicht länger auf tariflichen Leistungen, die euch zustehen!
Gewerkschaft lohnt sich allemal, wie an folgenden Beispielen für einen 450-Euro-Job deutlich wird:
- Bei einem Mindestlohn von 9,50 Euro (ab 1.1.2021) beträgt die monatliche Arbeitszeit ca. 47 Stunden oder durchschnittlich ca. 11 Stunden pro Woche.
- Bei einem Stundenlohn von 10,44 Euro (korrekte Eingruppierung als Verkäufer*in mit Kassentätigkeit, Eingangsstufe, Tarifvertrag NRW) ergibt sich eine monatliche Arbeitszeit von nur noch ca. 43 Stunden. In der Woche sind es durchschnittlich ca. 10 Stunden.
- Bei einem Stundenlohn von 16,59 Euro (Verkäufer*in mit Kassentätigkeit, Endstufe) muss monatlich nur noch ca. 27 Stunden gearbeitet werden, wöchentlich ca. 6 Stunden im Durchschnitt.
DIESER VERGLEICH ZEIGT: Wenn Netto nicht mehr anders kann als seine tarifvertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, dann ist eine Arbeitszeitreduzierung von bis zu 20 Stunden bei gleichem Einkommen möglich (falls der Arbeitsvertrag sich auf eine bestimmte Stundenzahl pro Monat bezieht).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitszeit aufgestockt werden, was ein höheres, sozialversicherungspflichtiges Einkommen zur Folge hätte (falls der Arbeitsvertrag sich auf ein bestimmtes Monatseinkommen bezieht, z.B. 450 Euro).
Ein Tipp für alle geringfügig beschäftigten Kolleginnen und Kollegen bei Netto: WERDET MITGLIED BEI VER.DI, dann kann eure Gewerkschaft die richtige Eingruppierung ermitteln, nach der ihr künftig bezahlt werden müsst. Und macht euren Anspruch schriftlich geltend!
Musteranschreiben
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Anspruch geltend machen
Gerlinde Bruttonetto
Straße Gute Arbeit 1
23456 MittendrinAn Netto Marken-Discount
(Anschrift der Betriebsstätte)Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Gerlinde Bruttonetto und ich arbeite seit dem ........ bei Netto Marken-Discount (Filiale.....).
Ich bin Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Netto ist ein tarifgebundenes Unternehmen, wo die ver.di-Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels zwingend Anwendung finden.
Hiermit fordere ich Sie auf, mich entsprechend der genannten Tarifverträge richtig einzugruppieren und alle Leistungen aus den genannten Tarifverträgen bei meiner Eingruppierung und Entlohnung anteilig zur Geltung zu bringen.
Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob Sie meiner Forderung nachkommen.
Für Ihre Rückmeldung merke ich mir den ......... vor.
Mit freundlichen Grüßen
Gerlinde Bruttonetto
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Was tun, wenn...?
Wenn du dich entschieden hast, die schriftliche Geltendmachung beim Arbeitgeber abzugeben, solltest du mit folgenden Reaktionen rechnen:
- Der Arbeitgeber bittet dich zu einem Gespräch. Unser Tipp: Nicht einfach hingehen, sondern sich beraten und vorbereiten. Auf keinen Fall allein hingehen, sondern am besten zusammen mit dem Betriebsrat des Vertrauens!
- Dir wird eine Verzichtserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Unser Tipp: Auf keinen Fall unterschreiben.
- Dir wird ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt. Unser Tipp: Durch ver.di auf Korrektheit überprüfen lassen, nicht gleich unterschreiben. Alle eventuell Betroffenen haben das Recht, einen solchen Vertragsentwurf zur Prüfung mitzunehmen!
- Es kann wegen des anderen Stundenlohns passieren, dass die Geringfügigkeit der Beschäftigung nicht mehr zutrifft. In der sogenannten Gleitzone (neuer Begriff Übergangsbereich) wirst du sozialversicherungspflichtig, bekommst aber auch die entsprechenden Leistungen. Unser Tipp: Wenn es dazu kommt, vereinbare bei Bedarf einen Beratungstermin bei ver.di.