Digital, unbedingt sozial und nur mit Tarifvertrag
Beteiligt euch an Aktionen und Streiks für den Tarifvertrag.Zukunft.IKEA6. Dezember 2022. In den Einrichtungshäusern, aber auch in der Verwaltung zeigen sich laufend mehr Hinweise, die für den von ver.di geforderten Tarifvertrag.Zukunft.IKEA sprechen:
- Das Unternehmen verzeichnet wachsende Umsätze, die Produktivität steigt.
- Immer neuere Technik wird eingesetzt, aber weniger Personal.
- Es kommt zu Überbelastung und die Krankeitsquote steigt.
Und die Unternehmensleitung so: NEJ! NEIN! NO! Einen Tarifvertrag mit ver.di machen wir nicht. Wir sehen keinen „Benefit“ für das Unternehmen.
Wenn du willst, dass
- für eure Gesundheit besser gesorgt wird und ihr vor weiterer Überbelastung geschützt werdet,
- neue Technik tatsächlich für euch und nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen oder für Abgruppierungen eingesetzt wird,
- die digitale Zukunft bei IKEA gemeinsam und auch zum Wohl der Beschäftigten gestaltet wird:
Dann lass uns zusammen aus dem NEIN der Unternehmensleitung ein JA zu einem Tarifvertrag.Zukunft.IKEA machen!
BETEILIGE DICH AN DEN KOMMENDEN AKTIONEN UND STREIKS!

Rechte der Beschäftigten im Arbeitskampf
Wer darf streiken?
Alle Beschäftigten eines durch ver.di auf-gerufenen Betriebes dürfen streiken. Auch die Unorganisierten können teilnehmen. ver.di-Mitglieder erhalten ein Streikgeld.
Auszubildende:
Auszubildende dürfen ebenfalls streiken, dies hat das Bundesarbeitsgericht eindeutig geklärt.
Aushilfen, Kolleg*innen in Probezeit:
Auch diese Beschäftigten haben ein uneingeschränktes Streikrecht. Sie dürfen wegen der Teilnahme am Streik keine Benachteiligung erfahren.
Bezahlung:
Für die Dauer eines Warnstreiks/Streiks können Arbeitgeber das Gehalt/den Lohn kürzen. Weitere Maßnahmen des Arbeitgebers sind rechtlich nicht zulässig. ver.di-Mitglieder haben bei einem Streik Anspruch auf Streikunterstützung.
Wir kämpfen für den Tarifvertrag:
Digitale Zukunft nur mit uns!
Organisier dich und macht mit!