6. Dezember 2022. In den Einrichtungshäusern, aber auch in der Verwaltung zeigen sich laufend mehr Hinweise, die für den von ver.di geforderten Tarifvertrag.Zukunft.IKEA sprechen:
Und die Unternehmensleitung so: NEJ! NEIN! NO! Einen Tarifvertrag mit ver.di machen wir nicht. Wir sehen keinen „Benefit“ für das Unternehmen.
Wenn du willst, dass
Dann lass uns zusammen aus dem NEIN der Unternehmensleitung ein JA zu einem Tarifvertrag.Zukunft.IKEA machen!
BETEILIGE DICH AN DEN KOMMENDEN AKTIONEN UND STREIKS!
Wer darf streiken?
Alle Beschäftigten eines durch ver.di auf-gerufenen Betriebes dürfen streiken. Auch die Unorganisierten können teilnehmen. ver.di-Mitglieder erhalten ein Streikgeld.
Auszubildende:
Auszubildende dürfen ebenfalls streiken, dies hat das Bundesarbeitsgericht eindeutig geklärt.
Aushilfen, Kolleg*innen in Probezeit:
Auch diese Beschäftigten haben ein uneingeschränktes Streikrecht. Sie dürfen wegen der Teilnahme am Streik keine Benachteiligung erfahren.
Bezahlung:
Für die Dauer eines Warnstreiks/Streiks können Arbeitgeber das Gehalt/den Lohn kürzen. Weitere Maßnahmen des Arbeitgebers sind rechtlich nicht zulässig. ver.di-Mitglieder haben bei einem Streik Anspruch auf Streikunterstützung.
Wir kämpfen für den Tarifvertrag:
Digitale Zukunft nur mit uns!
Organisier dich und macht mit!
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