Hennes & Mauritz

Tarifliche Sonderzahlung zum 28. Februar

Tarifliche Sonderzahlung zum 28. Februar

Die Umsetzung des Digitalisierungstarifvertrages bei H&M nimmt kräftig an Fahrt auf!
Digitalisierung in deiner Pfote Cosimo-Damiano Quinto Digitalisierung in deiner Pfote

21. Februar 2023. Du arbeitest in einer Filiale, dein Arbeitsverhältnis besteht mindestens seit dem 1. September 2022 und ist zudem ungekündigt? Dann hast du Anspruch auf eine Sonderzahlung, die sich aus dem Digitalisierungstarifvertrag ergibt.

Die Höhe der Sonderzahlung hängt von deinen individuellen Wochenarbeitsstunden vom 1. Juni bis zum 30. November 2022 ab (das ist der sogenannte »Referenzzeitraum«)  und wird wie folgt bemessen:

  • 0 bis einschließlich 20 Wochenarbeitsstunden: 250 €
  • 21 bis 30 Wochenarbeitsstunden: 400 € brutto
  • Ab 31 Wochenarbeitsstunden: 450 € brutto

Wenn dir dein Arbeitsvertrag ein verstetigtes Entgelt sichert, weil du in Vollzeit, fester Teilzeit oder mit einem Jahresarbeitszeitvertrag arbeitest, dann sind für dich die  durchschnittlichen Wochenstunden deines Arbeitsvertrages maßgeblich. Beispiel: Du hast einen festen Teilzeitvertrag mit 96 Stunden im Monat, dann arbeitest du im  Durchschnitt etwas mehr als 22 Wochenstunden. Dir stehen also 400 Euro brutto an Sonderzahlung zu.

Arbeitest du auf flexibler Stundenbasis oder im Rahmen eines Minijobs, dann ist dein Entgelt schwankend. In diesen Fällen sind die vergüteten Stunden maßgeblich.  Beispiel: Wenn du als flexible Teilzeit im Referenzzeitraum durchschnittlich 22 Stunden die Woche gearbeitet hast, erhältst du ebenfalls eine tarifliche Sonderzahlung von 400  Euro, obwohl du einen »Stundenlöhnervertrag« mit 10 oder 20 Stunden je Woche hast.

Wichtig: Jeder, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf die Sonderzahlung, auch dann, wenn du dich z.B. im Referenzzeitraum in Elternzeit  befunden und nicht gearbeitet hast. Dann fällst du mit »0 Wochenstunden« in die erste Kategorie mit 250 Euro brutto. Dasselbe gilt für Langzeiterkrankte. Die tarifliche  Sonderzahlung ist nämlich keine »Anwesenheitsprämie«, sondern soll deine Beteiligung am Zukunftskonzept von H&M auch finanziell honorieren.

Deine Beteiligung am Zukunftskonzept – etwa bei Einführung von Self-Checkout-Kassen – wird durch den Digitalisierungsausschuss sichergestellt. Dieser wurde im Digitalisierungstarifvertrag zwischen ver.di und H&M vereinbart, ist mit jeweils fünf Mitgliedern des Gesamtbetriebsrates und von H&M besetzt und wird durch einen  Sachverständigen und durch ver.di beratend unterstützt.

Noch kein Betriebsrat in deiner Filiale? Der Gesamtbetriebsrat und ver.di unterstützen dich bei der Gründung!

Die Mitglieder des Digitalisierungsausschusses haben als erstes an die einzuführenden Self-Checkout-Kassen Anforderungen gestellt und diese am 16. Februar dem  Gesamtbetriebsrat dargelegt. Die Vertreter*innen vom Gesamtbetriebsrat und von H&M im Ausschuss sind sich darüber einig, dass die durch die Einführung der Self-Checkout-Kassen freiwerdende Zeit für direkten Kundenservice eingesetzt und dass zukünftig im Online-Shop und durch andere digitale Medien auf Kundenberatung durch die  Beschäftigten hingewiesen wird. Freiwerdende Zeit wird nicht in der Personaleinsatzplanung eingespart, sie bleibt erhalten und wird in der Tagesplanung für  Kundenberatung eingetragen. Diese und andere gemeinsam ermittelten Anforderungen an die neue Technik werden nun mit den zuständigen Fachabteilungen von H&M  rückgekoppelt.

Die Self-Checkout-Kassen werden wie andere einzuführende IT-Systeme in der Praxis getestet. Dies eröffnet dir die Möglichkeit, selbst Feedbacks zu geben und dabei eigene  Anforderungen für gute und gesundheitsförderliche Arbeit zu formulieren. Der Digitalisierungsausschuss ist der Adressat deiner Feedbacks. Er hat den Betriebsräten, in deren  Filialen zukünftig die Self-Checkout-Kassen eingeführt werden, seine E-Mail-Adresse mitgeteilt. Um die Betriebsräte bei der Einholung von Feedbacks zu unterstützen – etwa in Betriebsversammlungen – wird deine Bundestarifkommission am 15. März eine Hilfestellung erarbeiten. Davor sind im Januar und Februar viele Betriebsräte in drei  Seminaren von ver.di Bildung + Beratung bereits für ihre neuen Aufgaben geschult worden.

Noch kein Betriebsrat in deiner Filiale? Dann wird es höchste Zeit, um die neue digitale Arbeitswelt mitgestalten zu können! Der Gesamtbetriebsrat und ver.di  unterstützen dich bei der Gründung eines Betriebsrates. Den Kontakt zu deiner Ansprechperson bei ver.di findest du ganz einfach über https://handel.verdi.de/service/kontakt

Noch kein ver.di-Mitglied? Auch das kannst du online ändern: https://www.verdi.de/ueber-uns/mitglied-werden

So wie dein Gesamtbetriebsrat durch jede neue Betriebsratsgründung stärker wird, so wird auch deine Bundestarifkommission mit jedem neuen ver.di-Mitglied gestärkt.

WARUM IST DIE STÄRKUNG DEINER BUNDESTARIFKOMMISSION AUCH NACH DEN TARIFVERHANDLUNGEN WICHTIG?

Am 24. Februar trifft sich erstmals der – ebenfalls im Digitalisierungstarifvertrag vereinbarte – Digitalisierungsbeirat. Er ist mit jeweils vier Vertretungen von H&M und vier  Mitgliedern der Bundestarifkommission paritätisch besetzt. Der Digitalisierungsbeirat unterstützt bei Bedarf den Digitalisierungsausschuss bei Konflikten und führt  insbesondere einen Dialog über strategische Überlegungen von H&M. Ein Dialog auf Augenhöhe ist aber nur mit einer starken Gewerkschaft möglich! 

Deshalb jetzt ver.di-Mitglied werden!


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  Dann aber los jetzt - denn gemeinsam sind wir stärker!