Am 23. Mai wird weiterverhandelt

Unser Ziel: Spielregeln für gute, gesundheitsförderliche Arbeit bei H&M schaffen
18.05.2022
Streik bei H&M in Erlangen

18. Mai 2022. Nach den Verhandlungen am 31. März und 2. Mai über ein gemeinsames Eckpunktepapier ging es am 13. Mai in die dritte Runde. Zwischen der Verhandlungsgruppe deiner Bundestarifkommission und H&M konnte bereits in der letzten Verhandlungsrunde ein Grundkonsens hergestellt werden:

  • Die H&M-Filialen müssen für den Modehandel erhalten bleiben!
  • Technik darf Kolleg*innen nicht ersetzen, sondern muss sie unterstützen!

In der dritten Verhandlungsrunde hat H&M nun die folgenden Themenfelder für ein Eckpunktepapier bestätigt:

  • Abgruppierungs- und Eingruppierungsschutz
  • Beschäftigungssicherung
  • Qualifizierung
  • Leiharbeitsquote

Darüber hinaus hat deine Verhandlungskommission erreicht, dass bei den nächsten Verhandlungen am 23. Mai endlich über die Beteiligung der Beschäftigten mit dem Ziel guter, gesundheitsförderlicher Arbeit gesprochen wird.

Zu dieser Beteiligung zählt nach Auffassung deiner Verhandlungskommission die Vereinbarung von festen »Spielregeln«, insbesondere zur Einführung von Technik, zum Belastungsschutz und zur Qualifizierung.

 

Von solchen Spielregeln profitieren letztlich alle: Die Beschäftigten, die Kund*innen und somit auch H&M.

Zu diesen Spielregeln muss gehören, dass du an der neuen Technik bereits vor Aufnahme deiner Tätigkeit geschult wirst und dass du darüber hinaus im Rahmen der von dir ausgeübten Tätigkeiten regelmäßig qualifiziert wirst – etwa zu Kundenberatung und Kundenansprache. Zu den Spielregeln zählt auch, dass neue Technik dich auf der Fläche entlasten muss und dass du freiwerdende Zeiten nutzen kannst, um wieder mehr Zeit für Kund*innen zu haben.

Von solchen Spielregeln profitieren letztlich alle: Die Beschäftigten, die Kund*innen und somit auch H&M.

Nach Ansicht deiner Verhandlungskommission können festgelegte Spielregeln den Prozess der Digitalisierung nicht nur verbessern, sondern auch beschleunigen: Denn durch eine entsprechende Beteiligung der Beschäftigten bereits in der Planungsphase von Technik können wesentliche Fragen vor Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen geklärt werden. Das ist effektiv und somit zeitsparend.

Was die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen betrifft, so konnte H&M nach sehr intensiven Diskussionen davon überzeugt werden, endlich auf den Gesamtbetriebsrat zuzugehen, um mit ihm das Mitbestimmungsverfahren zur Verhaltens- und Leistungskontrolle gemeinsam zu regeln. ver.di wird auch in dieser Frage wie gewohnt eng mit dem Gesamtbetriebsrat zusammenwirken.

Zusammenarbeit auf allen Ebenen setzt auch deine Beteiligung voraus – werde deshalb auch du Teil einer starken ver.di!

 

Das Flugblatt als PDF