Galeria Markthalle

Schnell handeln und eure Forderungen anmelden!

Schnell handeln und eure Forderungen anmelden!

Beschäftigte von Galeria Markthalle sollten nicht auf ihre tarifvertraglichen Ansprüche verzichten
Protest von Galeria-Beschäftigten am 22. Oktober 2022 in Berlin André Scheer / ver.di Handel Protest von Galeria-Beschäftigten am 22. Oktober 2022 in Berlin

6. März 2023. Am 28. Februar 2023 hat eine Tarifverhandlung bei Galeria Markthalle stattgefunden. Thema sollte sein:  Einlösung der Verhandlungsverpflichtung aus dem vom Arbeitgeber gekündigten Sozial- und Ergänzungstarifvertrag. Die Unternehmensseite drängte jedoch darauf, eine sogenannte klarstellende Ergänzung zum Tarifvertrag  abzuschließen. Mit ihr sollte der generelle Verzicht der rückwirkenden Gewährung des Flächentarifvertrags als  Tabellenforderung festgeschrieben werden.

Eine solche Regelung gibt es bei Galeria Karstadt Kaufhof (GKK). Sie war dort in Zusammenhang mit den  Vereinbarungen zum Insolvenzgeld abgeschlossen worden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass diejenigen Kolleginnen  und Kollegen einen zusätzlichen Anspruch auf rückwirkende Flächentarifvergütung haben, die weiter in  Fortführungsfilialen arbeiten, denen aber später aufgrund von Personalabbaumaßnahmen gekündigt wird.

Diese Vereinbarung wollte der Arbeitgeber für Galeria Markthalle zum damaligen Zeitpunkt im Zuge der Vereinbarung  zum Insolvenzgeld – 13. Januar 2023 – nicht abschließen. Die nun vom Management angestrebte Regelung des Verzichts wäre auch aus Sicht von ver.di ohnehin ein einseitiges Zugeständnis der Beschäftigten ohne Gegenleistung. Auch gab es keinerlei Signale, einen Verzicht regeln zu wollen.

Nachdem auf die Anmeldung der rückwirkenden Gewährung des Flächentarifvertrages als Tabellenforderung  hingewiesen wurde, ist der Arbeitgeber nun aktiv geworden. 

Jetzt sollten alle ihre Forderungen zur Tabelle anmelden. Denn der  Sozial- und Ergänzungstarifvertrag ist zumindest  wegen der Kündigung in der Nachwirkung. In § 14 ist vorgesehen, dass im Falle der Insolvenz der jeweilige regionale  Flächentarifvertrag gilt.

Falls der Sachwalter die Anmeldungen zur Tabelle tatsächlich bestreitet, können ver.di-Mitglieder mit Hilfe ihrer  Gewerkschaft diese Forderung bei Gericht einfordern.

Die Auseinandersetzung geht weiter: Seid solidarisch, schließt euch zusammen – und wenn ihr es noch nicht seid, werdet Mitglied bei ver.di!


  Immer noch nicht Mitglied bei ver.di?

  Dann aber los jetzt - denn gemeinsam sind wir stärker!