GALERIA Karstadt Kaufhof

Schutzschirmverfahren auch für Karstadt Feinkost

Spezielles Insolvenzverfahren eingeleitet, wie zuvor schon bei Galeria Karstadt Kaufhof und Karstadt Sports.
07.05.2020
Beschäftigte und ihre Gewerkschaft müssen im Insolvenzverfahren einbezogen werden!

Zukunftschancen jetzt gemeinsam verbessern!

Unter dem Einfluss der aktuellen Krise werden viele Weichen neu gestellt, auch bei Karstadt Feinkost. Das Unternehmen unterliegt jetzt ebenso wie Galeria Karstadt Kaufhof und Karstadt Sports (siehe dazu weiter unten) einem von der Geschäftsleitung eingeleiteten „Schutzschirmverfahren“ in Eigenverwaltung und ist damit auch vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Bei diesem Schutzschirmverfahren (spezielles Insolvenzverfahren) soll schnellstmöglich ein Insolvenzplan vorgelegt werden, um die Sanierung zu erleichtern. Das Spitzenmanagement kann durch den eingesetzten Generalbevollmächtigen Arndt Geiwitz weiter eigenständig agieren. Als sogenannter Sachwalter, der den operativen Prozess beaufsichtigen soll, wurde vom Amtsgericht Essen Dr. Frank Kebekus eingesetzt.

Ja, es geht um die Zukunft von Karstadt Feinkost und ja, es geht sehr direkt um die Existenz der Beschäftigten und ihrer Familien. Doch offenbar muss die Unternehmensleitung immer wieder aufs Neue daran erinnert werden, dass die Kolleginnen und Kollegen das Rückgrat für den Veränderungs- und Gesundungsprozess sind, der jetzt trotz aller Komplikationen weitergeführt werden soll.

Beschäftigte und ihre Gewerkschaft einbeziehen!

Die Einbindung der Belegschaft und ihre tarifliche Absicherung sind kein verzichtbarer Luxus, sondern notwendiges Fundament. Erfolgreich kann das Unternehmen nur aufgestellt werden, wenn die Beschäftigten und die Gewerkschaft ver.di mit ihrem Know-how endlich beteiligt werden, so wie es auch in den Tarifvereinbarungen vom Dezember 2019 festgelegt worden ist.

Das Management muss auch das mit ver.di abgeschlossene Eckpunktepapier für eine Tariflösung ernstnehmen, über die voraussichtlich Ende Mai weiter verhandelt wird! Wie dringlich die dort bekräftigte Standort- und Beschäftigungssicherung ist, zeigen u.a. die starke personelle Ausdünnung in den Filialen und der Wechsel zahlreicher Beschäftigter in die Transfergesellschaft, noch ehe das Schutzschirmverfahren eingeleitet war.

Tariferhöhung auf Flächentarifniveau für alle Beschäftigten!

Für die Beschäftigten ergeben sich durch das Schutzschirmverfahren einige positive Aspekte sowie Regelungen, die zu beachten sind:

  • Wie im Eckpunktepapier festgelegt ist, gelten die jeweiligen Flächentarifverträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 wieder vollständig. Das trifft auch auf die Sonderzahlungen zu. Bereits im April mussten die Entgelte wieder ganz ohne Abstriche gezahlt werden.

  • Der Arbeitsvertrag bleibt so wie er ist. Sämtliche Rechte und Pflichten gelten weiter. Das trifft auch für die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu.

  • Alle Beschäftigten haben Anspruch auf Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 100 Prozent ihres Netto-Arbeitsentgeltes.

  • Das gilt grundsätzlich für April, Mai und Juni. Voraussichtlich ab Juli 2020 erfolgen die Entgeltzahlungen wieder durch den Arbeitgeber.

  • Wer zu welchem Zeitpunkt die Arbeit wiederaufnehmen muss – dazu gibt es je nach Einsatzbereich gesonderte Absprachen und Informationen durch den Arbeitgeber.

  • Bei der Krankenversicherung ändert sich durch das Insolvenzgeld für gesetzlich versicherte Beschäftigte nichts. Die Abwicklung übernimmt die jeweilige Krankenkasse.

  • Freiwillig Versicherte bekommen den Arbeitgeberzuschuss weiterhin direkt ausbezahlt und müssen den vollen Krankenversicherungsbetrag selbst an die Krankenkasse bezahlen.

Euch, den Beschäftigten, ist es zu verdanken, dass Karstadt Feinkost trotz der Krise gute Überlebenschancen hat!

Bei weiteren Fragen wendet euch an euren Betriebsrat oder an eure ver.di-Geschäftsstelle vor Ort.

Diese Infos gibt es hier als kompaktes PDF, gerne auch zum Weiterverteilen an eure Kolleginnen und Kollegen:

 


Bereits am 31. März überraschte die Nachricht von Galeria Karstadt Kaufhof und Karstadt Sports, dass das Unternehmen ebenfalls ein Schutzschirmverfahren eingeleitet habe.

Der vom Amtsgericht Essen bereits genehmigte Antrag schuf vollendete Tatsachen, mit denen alle Beteiligten jetzt verantwortungsvoll umgehen müssen.

Management muss sich endlich an Vereinbarung halten

Ja, es geht um die Zukunft der Waren- und Sporthäuser und ja, es geht sehr direkt um die Existenz von fast 30.000 Beschäftigten und ihren Familien. Doch offenbar muss die Unternehmensleitung immer wieder aufs Neue daran erinnert werden, dass die Kolleginnen und Kollegen das Rückgrat für den Veränderungs- und Gesundungsprozess sind, der jetzt trotz aller Komplikationen weitergeführt werden soll.

Die Einbindung der Belegschaft und ihre tarifliche Absicherung sind kein verzichtbarer Luxus, sondern notwendiges Fundament für die Existenz der Waren und Sporthäuser. Erfolgreich können sie nur aufgestellt werden, wenn die Beschäftigten und die Gewerkschaft ver.di mit ihrem Know-how endlich beteiligt werden, wie es auch im Integrationstarifvertrag vom Dezember 2019 festgelegt worden ist. Diese Vereinbarung muss das Management endlich ernstnehmen!

Nachdem sich eine schnelle Realisierung der zugesagten staatlichen Hilfe aufgrund langwieriger Prüfverfahren der Geschäftsbanken als unmöglich herausstellte, wurde das Schutzschirmverfahren offenbar als einziger Ausweg gesehen. Dadurch werden die Unternehmen in Eigenverwaltung vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Die Geschäftsführung kann jetzt durch den eingesetzten Generalbevollmächtigen und als Insolvenzverwalter bekannten Arndt Geiwitz weiter eigenständig agieren. Als sogenannter Sachwalter, der den operativen Prozess beaufsichtigen soll, wurde vom Amtsgericht Essen Dr. Frank Kebekus eingesetzt.

Auch für die Beschäftigten bei Galeria Karstadt Kaufhof und Karstadt Sports ergeben sich durch das Schutzschirmverfahren einige positive Aspekte sowie Regelungen, die zu beachten sind.

Alle Details findet ihr hier als PDF, gerne auch zum Weiterverteilen an eure Kolleginnen und Kollegen:

 


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