23. Dezember 2022. Nach harten Verhandlungsrunden zwischen der ver.di-Bundestarifkommission und der Unternehmensleitung konnte am 22. Dezember eine tarifvertragliche Lösung für das Insolvenzgeld erzielt werden.
Alle Kolleginnen und Kollegen erhalten rückwirkend zum 1. November 2022 für drei Monate das Insolvenzgeld auf dem Niveau der regionalen Flächentarifverträge sowie jeweils 3/12 Urlaubsgeld und Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Für alle Beschäftigten, die aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in der Insolvenz eine betriebsbedingte Beendigungskündigung erhalten, entsteht zusätzlich ein Anspruch auf Zahlung der Flächentarifvergütung für die letzten 12 Monate (anteilig für die Zeit vor dem 31.10.2022 sind Tabellenforderungen). Die Flächentarifvergütungen nach Insolvenzgeldbezug werden als Einmalzahlung nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der letzten Gehaltabrechnung gezahlt.
Nach dem Integrations- und Überleitungstarifvertrag war vereinbart, dass nur Beschäftigen, die aufgrund von Filialschließungen ihren Arbeitsplatz verlieren, rückwirkend der Flächentarifvertrag gewährt wird. Bei den Verhandlungen konnten wir klären, dass diese Regelung auf alle Kollegen*innen erweitert wird, die im Zuge von Personalabbau eine Kündigung erhalten. Desweiteren konnten wir mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass das Insolvenzgeld auf dem Niveau der regionalen Flächentarifverträge bezahlt wird. Dazu gehören auch 3/12 Urlaubsgeld und 3/12 tarifliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Im Gegenzug forderten die Arbeitgeber, dass keine Tarifentgelte (Ausnahme: betriebsbedingt gekündigte Beschäftigte) rückwirkend für den Zeitraum vor dem Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens (31.10.2022) gezahlt werden.
Das alles ist Ergebnis einer harten Auseinandersetzung, die auf unterschiedliche Rechtsauffassungen der Tarifvertragsparteien zurückzuführen ist. Der Integrations- und Überleitungstarifvertrag sieht vor, dass bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Absenkung der Tarifentgelte rückwirkend zum 1. Januar 2020 entfällt.
Damit gilt aus Sicht von ver.di der Flächentarifvertrag und die Höhe des Insolvenzgeldes richtet sich nach den regionalen Flächentarifverträgen. Der Arbeitgeber bestritt dies und wollte starr am Status quo der abgesenkten Tarifentgelte festhalten. Diese Position konnte er nicht halten, wir haben ihm gemeinsam wesentliche Zugeständnisse abgerungen. Da die tarifliche Regelung zum Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit mitgetragen werden muss, haben wir eine Erklärungsfrist vereinbart.
Die Auseinandersetzung geht weiter: Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz und existenzsichernde Tarifverträge!
Seid solidarisch: Schließt euch zusammen, werdet Mitglied bei ver.di!
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