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Auch bei Esprit läuft ohne die Beschäftigten nichts
25.08.2021
Streikdemonstration in Düsseldorf

Wie geht´s weiter bei Esprit, wie wird die Zukunft der Stores und der Beschäftigten aussehen? Um diese Fragen drehen sich die Verhandlungen zwischen der ver.di- Bundestarifkommission Esprit und der Unternehmens- leitung, die am 20. August fortgesetzt worden sind.

Zunächst ging es dabei um einen von ver.di vorgelegten Tarifvertrag Digitalisierung, Omnichannel und Qualifizierung (TV DOQ), der bei Esprit als Ergänzung zu den Flächentarifverträgen des Einzelhandels vereinbart werden soll. Grundgedanke ist es, die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen umfassend an den digitalen Veränderungsprozessen zu beteiligen.

Beschäftigung wirksam sichern

Dabei soll rechtzeitig abgeschätzt werden, wie sich der Einsatz neuer Technik und neuer digitaler Prozesse auswirkt, um Anforderungen an sie und ihre Nutzung zu bestimmen. Oberste Priorität hat für ver.di die menschengerechte Gestaltung der Arbeit und die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten, so der Vertragsentwurf.

Weitere wichtige Punkte darin sind eine nachhaltige Beschäftigungssicherung, der Ausschluss von Outsourcing bzw. Teiloutsourcing von Tätigkeiten oder Unternehmensteilen und der Abgruppierungsschutz bei veränderten Tätigkeiten. Gesichert werden soll u.a. auch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Vorgesehen sind Qualifizierung auf andere Tätigkeiten und der Ausschluss von Rationalisierungen durch Automatisierung.

 
Streik bei Esprit in Ratingen

Überzogene Forderungen der Unternehmensleitung

Bis zur nächsten Verhandlung am 19. Oktober hat die Arbeitgeberseite jetzt Zeit, ihre Einwände (»zu pauschal«) auch schriftlich zu formulieren. Das gilt ebenso für die ver.di-Bundestarifkommission, die sich detailliert und kritisch mit dem Entwurf eines Sanierungstarifvertrages der anderen Seite (»völlig überzogene Forderungen«) auseinandersetzen wird.

Da sich der stationäre Handel von Esprit in Deutschland trotz positiver Zahlen auf Konzernebene weiterhin in einer Schieflage befindet, treffen nach Einschätzung des ver.di-Sachverständigen die Voraussetzungen für eine tarifliche Not- und Härtefallregelung zu. ver.di ist deshalb bereit, auch einen Zukunftstarifvertrag zu vereinbaren, der im Gegenzug zu  einem Sanierungsbeitrag der Beschäftigten eine umfassende Standort- und Beschäftigungssicherung festlegt. 

Vieles, was die Arbeitgeberseite bisher allerdings fordert, stößt auf große Ablehnung. So weist ver.di die Forderung zurück, in den nächsten Jahren die bei den Flächentarifverträgen erzielten Erhöhungen nicht an die Esprit- Beschäftigten weiterzugeben. Auch die viel zu lange Laufzeit – bis 31.12.2025 – ist nicht zu akzeptieren. Über ein befristetes Aussetzen der Sonderzahlungen will die Bundestarifkommission nur im Rahmen eines Gesamt paketes reden, das den Interessen der Beschäftigten tatsächlich Rechnung trägt. Dazu gehören u.a. eine wirksame Standort- und Beschäftigungssicherung, bei der betriebsbedingte Kündigungen ebenso ausgeschlossen sind wie die Kündigung von Mietverträgen und die Ausgliederung von Stores an Franchisenehmer. Auch die Betriebsratsstrukturen müssen abgesichert werden. 

Weitere Voraussetzungen für eine Tariflösung sind ein zukunftsfähiges Konzept, das eine enge Verknüpfung von stationärem und digitalen Geschäft in die Wege
leitet sowie konkrete Investitionszusagen. ver.di fordert dabei, dass in den nächsten Jahren Geld in die Modernisierung der Filialen und Prozesse investiert wird. Esprit muss ein verbindliches Bekenntnis zum bestehenden Filialnetz und zu seinen Beschäftigten abgeben und per Tarifvertrag zusichern!

Machen wir uns gemeinsam stark: Macht mit, organisiert euch – werdet Mitglied in ver.di!

 

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