ESPRIT

Ohne Antworten und Konzept in die Zukunft? Ohne uns!

Ohne Antworten und Konzept in die Zukunft? Ohne uns!

ver.di verlangt Transparenz bei Esprit
Esprit Aktion Tarif Ratingen ver.di FB 12 Esprit Aktion Tarif Ratingen

24. Februar 2021. In Vorbereitung eines Gesprächs mit dem Arbeitgeber hat die Bundestarifkommission (BTK) für Esprit am 18. und 19. Februar bei einem Online-Meeting die wirtschaftlichen Daten des Unternehmens ausgewertet. Dies geschah gemeinsam mit den Sachverständigen – Wirtschaftsprüfer Klaus Warbruck und Rechtsanwalt Rüdiger Helm. Zu einigen Punkten hatten die BTK-Mitglieder Fragen. Sie wurden an den Arbeitgeber weitergeleitet.

  • Die vorgelegten Daten lassen einen Sanierungsfall bislang nicht erkennen. Insbesondere wird in der vorliegenden Präsentation der stationäre Handel ohne den Onlinehandel dargestellt, was angesichts der Omnichannel-Strategie nicht nachvollziehbar ist.
  • Das Sanierungskonzept in der Insolvenz in Eigenverwaltung in 2020 wurde auf Kosten der Beschäftigten gestaltet. Weitere Beiträge von den Beschäftigten zu verlangen, sieht die BTK nach bisheriger Einschätzung als nicht gerechtfertigt an.
  • Ein nachhaltiges Zukunftskonzept für die Filialen (Retails) ist nicht zu erkennen. Die Bundestarifkommission fordert die Unternehmensleitung deshalb auf, ein solches Zukunftskonzept für die Filialen vorzulegen. Nur mit Einsparungen bei den Personalkosten wird man Esprit nicht retten können. Das Gespräch mit dem Arbeitgeber findet am 4. März in virtueller Form statt. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus!

ver.di und der Gesamtbetriebsrat kritisieren die Haltung des Arbeitgebers aufs Schärfste. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, die den Laden mit ihrer bisherigen Arbeit am Laufen halten. So motiviert man niemanden für eine wirtschaftliche Gesundung. Und schon gar nicht diejenigen, auf die es ankommt!

Deshalb ist ein sofortiges Umdenken angesagt: Wertschätzung und Einbeziehung der Beschäftigten ist das Gebot der Stunde!

Vorsicht vor Änderungen der Arbeitsverträge!

Nach der Kündigung des Anerkennungstarifvertrages befindet ihr euch in der Geltung der Flächentarifverträge, wenn ihr vor dem 31.12.2020 ver.di-Mitglied geworden seid. Was bedeutet das? Die tarifvertraglichen Leistungen (Tariflohn, Wochenarbeitszeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld u.v.m.) gelten statisch ohne Höchstdauer weiter. Dies beschränkt sich auf den normativen Teil. Deshalb gilt u.a. in der Nachwirkung die Friedenspflicht für die Beschäftigten nicht.

Wer geänderte Arbeitsverträge unterschreibt, verzichtet freiwillig auf Tarifleistungen. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist dann z. B. bei Nichtmitgliedern nicht mehr möglich. Deshalb: Keine Änderungen voreilig unterschreiben:

Hände weg vom Kugelschreiber!

Wenn ihr ver.di-Mitglied seid, vereinbart in eurem ver.di-Bezirk einen Beratungstermin und lasst eventuelle Änderungen vorher rechtlich überprüfen. Wenn ihr noch kein Mitglied seid, tretet ein. Denn den Anspruch auf Rechtsberatung habt ihr schon ab dem ersten Tag eurer Mitgliedschaft.

Wir kämpfen weiterhin gemeinsam um die Arbeitsplätze und um eine sicherere Zukunft unserer Kolleg*Innen bei Esprit durch einen Tarifvertrag.

Wir stehen gemeinsam für:

  • Nachhaltige Beschäftigungssicherung
  • Schutz durch ver.di-Tarifverträge
  • Sicherheit durch Betriebsräte

Für den Erhalt des Tarifschutzes bei Esprit müsst ihr euch gemeinsam stark machen!
Organisiert euch, schließt euch zusammen – werdet Mitglied bei ver.di!

 


  Immer noch nicht Mitglied bei ver.di?

  Dann aber los jetzt - gemeinsam sichere und geschützte Arbeitsplätze bei Esprit!