Esprit

Mehr Transparenz und Beteiligung der Beschäftigten!

ver.di und der Gesamtbetriebsrat kritisieren die Haltung des Arbeitgebers aufs Schärfste.
19.06.2020
Esprit-Beschäftigte bei einer Tarifaktion in Ratingen

Die Esprit-Unternehmensleitung hat mit ihrer bisherigen Vorgehensweise dafür gesorgt, die Einflussnahme der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen auf die Gestaltung des laufenden Sanierungsprozesses stark zu minimieren.

Vorgesehen und üblich ist es in einem Schutzschirmverfahren, dass die normalen Rechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den insolvenzrechtlichen Bestimmungen unberührt bleiben!

Der Betriebsrat muss u.a. beratend bei der Aufstellung des Insolvenzplans mitwirken können und die Möglichkeit bekommen, eine Stellungnahme zum ausgearbeiteten, aber noch nicht verabschiedeten Insolvenzplan abzugeben. Im Erörterungstermin zum Insolvenzplan kann er dann Stellung nehmen und seine herkömmlichen, teilweise durch das Insolvenzarbeitsrecht modifizierten Rechte geltend machen.

Bei Esprit ist das bisher weitgehend Theorie, denn es gab zwar auf Drängen Informationen, aber keine Beteiligung des Gesamtbetriebsrates (GBR) am bisherigen Prozess. So wurden die Auswahlkriterien für die geplanten Filialschließungen nicht mit ihm beraten. Durch Hinhaltetaktiken wurden dem GBR Einflussmöglichkeiten genommen, tragfähige existenzsichernde Konzepte gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu entwickeln.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus!

ver.di und der Gesamtbetriebsrat kritisieren die Haltung des Arbeitgebers aufs Schärfste. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, die den Laden mit ihrer bisherigen Arbeit am Laufen halten. So motiviert man niemanden für eine wirtschaftliche Gesundung. Und schon gar nicht diejenigen, auf die es ankommt!

Deshalb ist ein sofortiges Umdenken angesagt: Wertschätzung und Einbeziehung der Beschäftigten ist das Gebot der Stunde!

Esprit muss Verantwortung für Beschäftigte übernehmen

Die Unternehmensleitung ist in der Pflicht, bei der Erarbeitung des Insolvenzplans ein Zukunftskonzept zu entwickeln, das Beschäftigung erhält und Existenz sichert. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, Verantwortung für alle Beschäftigten zu tragen.

Er muss auch bestmögliche Lösungen für die von Kündigung bedrohten Kolleginnen und Kollegen aufzeigen. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Transfergesellschaft, in der Beschäftigte aufgefangen, qualifiziert und vermittelt werden.

ver.di und der Gesamtbetriebsrat verlangen mehr Transparenz über die bisherigen Ergebnisse des Schutzschirmverfahrens. Die schwierige Situation der Beschäftigten erfordert dringend Klarheit und eine enge Einbindung ihrer Interessenvertretungen in den weiteren Prozess.

Diese Infos findet ihr auch hier als PDF zum Weiterverteilen an eure Kolleginnen und Kollegen:

 


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