Danke an alle, die hartnäckig und mutig gekämpft haben!
29. April 2022. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens hatte Esprit den bestehenden Anerkennungstarifvertrag zum 31. Dezember 2020 gekündigt. Dabei verwies das Unternehmen auf seine Sanierungsbedürftigkeit. Seither befindet sich der Tarifvertrag in der Nachwirkung – die Gehälter unserer Kolleg*innen sind auf dem Stand der Tariferhöhung aus dem Jahr 2019 eingefroren und sie mussten bereits auf zwei Tariferhöhungen in Höhe von 3 Prozent und 1,7 Prozent verzichten.
Diese Tarifflucht haben unsere in ver.di organisierten Kolleg*innen bei Esprit strikt abgelehnt und ihre Bundestarifkommission verhandelt seit Anfang Januar 2021 mit der Unternehmensleitung über eine angemessene Anerkennung ihrer Arbeit.
Es zeigt sich erneut, dass sich Einsatz- und Kampfbereitschaft für gute Arbeitsbedingungen und sichere Einkommen, die durch den ver.di-Tarifvertrag garantiert werden, lohnen.
Die angekündigte Rückkehr zum Anerkennungstarifvertrag bei Esprit macht aber auch deutlich, dass nur eine organisierte Belegschaft mit ihrer Gewerkschaft ver.di Angriffe auf existenzsichernde Tarifverträge stoppen kann. Und so soll es auch in Zukunft sein.
Tarifverträge schützen und sie signalisieren Respekt und Wertschätzung, was für ein erfolgreiches Unternehmen von enormer Bedeutung ist.
Die betrieblichen Aktionen von der Button-Aktion bis hin zu den Streiks, die für Tarifsicherheit und existenzsichernde Einkommen durchgeführt wurden, haben Wirkung gezeigt.
Nach mehreren zähen Verhandlungsrunden ist es der Bundestarifkommission gelungen, einen Tarifabschluss zu einem Anerkennungstarifvertrag (ATV) zu erzielen. Die Vereinbarung beinhaltet einen Stufenplan zur Angleichung an die Flächentarifverträge, der folgendermaßen aussieht:
Das ist ein gutes Ergebnis, es steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Vorstand in Hongkong zustimmt. Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 25. Mai vereinbart, da die Rückkopplung auf der Entscheidungsebene von Esprit nach Aussage der Geschäftsführung in Deutschland länger dauert. Die Bundestarifkommission erwartet von der Unternehmensleitung, dass sie das erzielte Ergebnis mit der entsprechenden Priorität behandelt und ihre Zustimmung gibt.
Der künftige Anerkennungstarifvertrag bedeutet, dass auch bei Esprit die Löhne und Gehälter auf dem Niveau der Flächentarifverträge für den Einzelhandel gelten werden. Darüber hinaus kommen die in den Manteltarifverträgen vereinbarten vorteilhaften Regelungen u. a. zu Arbeitszeiten, Zuschlägen, Sonderzahlungen, Urlaubsdauer und Altersvorsorge wieder zur Anwendung. Einen Rechtsanspruch darauf haben allerdings nur ver.di-Mitglieder.
Jetzt kommt es weiter darauf an, dass ihr euch für eine bessere Zukunft engagiert und organisiert. Damit stärkt ihr auch die Durchsetzungskraft eurer ver.di-Bundestarifkommission.
SCHLIESST EUCH ZUSAMMEN, WERDET VER.DI-MITGLIED!
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