Esprit

Lohnverzicht kommt nicht in die Tüte!

25.11.2014

Es wurde gestreikt, der Tarifabschluss ist da, drei Prozent mehr Gehalt sollen es rückwirkend sein, doch das Geld bleibt in der Januarrechnung 2014 aus. So geschehen bei Esprit in Heilbronn. Was tun? Drei Beschäftigte haben sich das nicht gefallen lassen und mit Hilfe von ver.di geklagt. Mit Erfolg: Nun haben sie einen Vergleich erreicht.

 

Die Esprit-Beschäftigten in Heilbronn haben im letzten Jahr in der heftigsten Tarifrunde in der Geschichte des Einzelhandels hart für ihre Gehaltserhöhung gestreikt.

Zuvor war bei Esprit eine stufenweise Angleichung an den Einzelhandelstarifvertrag für Baden-Württemberg erkämpft worden (Entgelttarifvertrag ab 1. Oktober 2013, Manteltarifvertrag ab 1. April 2014).

Umso bitterer war nach dem Tarifabschluss im Einzelhandel im Dezember 2013 das Ausbleiben der erwarteten Rückzahlung. Der Arbeitgeber meinte, die Gehaltserhöhung erst 2014 zum nächsten bei Esprit vereinbarten Anpassungsschritt an das Einzelhandelsniveau zahlen zu müssen. Der neue Tarifvertrag für den Einzelhandel sah aber eine Erhöhung von 3 Prozent rückwirkend für den Einzelhandel ab 1. Juli 2013 und für Esprit in Heilbronn ab 1. Oktober 2013 vor.

Als im Januar bei den Beschäftigten der Modehauskette in Heilbronn die rückwirkende Gehaltserhöhung ausblieb, wurde ihnen von ver.di geraten, die fehlende Gehaltserhöhung zum 1. Oktober 2013 einzuklagen. Thomas Müssig, bei ver.di Heilbronn-Necker-Franken für den Handel zuständig, sagt: „Natürlich sind wir entschlossen, unsere Tarifverträge auch vor Gericht zu verteidigen.“

Drei von 21 Beschäftigten der Heilbronner Esprit-Filiale haben die Chance schließlich genutzt und mit Unterstützung von ver.di Klage vor dem Heilbronner Arbeitsgericht eingereicht. Bereits nach dem Gütetermin lenkte das Modehaus ein und versprach, das geforderte Geld zu zahlen. „Esprit wollte sich kein Urteil abholen, deshalb hat das Unternehmen ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs beschlossen, zu zahlen“, so Thomas Müssig.

Das Beispiel zeigt auch, Arbeitgeber halten Vereinbarungen nicht immer ein. Umso besser ist es, wenn man auf einen Tarifvertrag und den Rechtsweg über seine Gewerkschaft vertrauen kann. Darum kämpft ver.di um tariflichen Schutz, zum Beispiel auch bei Amazon.

Das schafft Fakten, auf die man sich berufen kann. Wer dann falsch eingruppiert wurde oder Gehaltsbestandteile auf seinem Konto vermisst, sollte den schnellen Gang zum Betriebsrat und zu seiner Gewerkschaft nicht scheuen, auch um die Fristen einzuhalten, rät Thomas Müssig.

Im Fall von Esprit in Heilbronn waren drei Monate Zeit. Die drei Beschäftigten dort können sich jetzt auf die Nachzahlung freuen. Es ist insgesamt so viel wie ein kleines Weihnachtsgeld zwischen 350 und 400 Euro.