Zurück in die Tarifbindung!

Klare Ansage der Bundestarifkommission bei Esprit
09.03.2021
Esprit Aktion Tarif Ratingen

9. März 2021. Am 4. März hat eine Verhandlung der Bundestarifkommission für Esprit mit dem Arbeitgeber stattgefunden. Dieser blieb Antworten auf die Frage nach der Zukunftsplanung für die 60 Bestandsfilialen und nach der Gesamtstrategie weitgehend schuldig. Erst bei der nächsten Tarifverhandlung werde man mehr dazu sagen können. ver.di betonte nachdrücklich, dass Esprit zurück in die Tarifbindung gehen muss. Personalabbau, Kürzungen und Filialschließungen bedrohen nicht nur die Existenz der Beschäftigten, sondern auch die Substanz des Unternehmens. Dringend notwendig sind zukunftsfähige Konzepte.

Das fordern die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission bei Esprit:

 

  • Büsra Yüksel, Esprit Outlet Metzingen

    »Ein Anerkennungstarifvertrag gibt mir die Sicherheit einer klaren Zukunftsperspektive und eine Anpassung meines Gehaltes an die ständig steigenden Lebenserhaltungskosten.«

     


  • Ines Lehrfeld, Esprit Outlet Bremen Brinkum

    »Wir fordern Schutz durch einen Anerkennungstarifvertrag und Wertschätzung der Mitarbeiter.«

     


  • Annette Klarner, Esprit Filiale Bonn

    »Ich fordere einen Anerkennungstarifvertrag. Dadurch wird gute, gerechte, zukunftsorientierte Bezahlung gesichert. Wir fordern Wertschätzung guter Arbeit durch gerechte Bezahlung. Keine weiteren Einsparungen bei den Beschäftigten!«

     


  • Peter Grzywacki, Esprit Outlet Ratingen

    »Für mich ist ein Tarifvertrag eine Sicherheit. Er garantiert mir meinen Lohn, mein Weihnachtsgeld und mein Urlaubsgeld. Außerdem schützt er mich vor willkürlichen Entscheidungen des Arbeitgebers.«

     

 

Bereits zu Verhandlungsbeginn teilte die Tarifkommission gemeinsam mit ihren Sachverständigen mit, dass aufgrund der überprüften Zahlen keine Sanierungsbedürftigkeit nachweisbar ist. Die Arbeitgeberseite argumentierte ihrerseits mit nicht zu erfüllenden Umsatzplanungen aufgrund des Lockdowns.

Die Tarifkommission forderte, dass die Unternehmensleitung offenlegt, wie sie künftig die Omnichannel-Strategie bei Esprit umsetzen will und vor allem, wie Beschäftigte in diese Prozesse eingebunden werden sollen. Auch diese Fragen wurden nur unzureichend beantwortet. So versicherte die Arbeitgeberseite zwar einerseits, man sei grundsätzlich offen dafür, auch die Beteiligung der Kolleg*innen an den digitalen Prozessen tarifvertraglich zu regeln. Heute könne man dazu aber nichts konkretisieren, hieß es dann.

Wir brauchen noch mehr Schub!

Aus Sicht von ver.di und der Sachverständigen konnte das Management auch diesmal nicht schlüssig darlegen, dass ein Sanierungsbedarf besteht. Grundsätzlich bekannte sich das Unternehmen zu einer Tarifpartnerschaft mit ver.di, ging aber nicht auf die Forderung ein, die Tarifflucht sofort rückgängig zu machen.

Für die nächste Verhandlung steht der 25. Mai fest, doch ver.di möchte diesen Termin auf April vorziehen. Eine Entscheidung dazu ist noch offen.

Die Forderung nach einem Anerkennungstarifvertrag mit ver.di, der die erneute Bindung an die Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels regelt, muss noch mehr Schub durch Esprit-Beschäftigte bekommen.

Machen wir uns gemeinsam stark: Macht mit, organisiert euch – werdet Mitglied in ver.di!

 

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