6. Juli 2021. Die Verhandlungen über einen möglichen Zukunfts- und Sanierungstarifvertrag bei Esprit sind am 2. Juli per Videokonferenz fortgesetzt worden. Dabei prallten die Positionen der Unternehmensleitung und der ver.di-Bundestarifkommission stellenweise hart aufeinander – besonders als es um aktuelle Filialstreiks sowie die Vorstellungen der Arbeitgeberseite zu sehr hohen Sanierungsbeiträgen der Beschäftigten ging.
Für ver.di wies Verhandlungsführer Orhan Akman die haltlosen Vorwürfe und Angriffe gegen Kolleginnen und Kollegen zurück, die im aktuellen Tarifkonflikt für Tariferhöhungen und Sicherheiten gestreikt haben. Er erinnerte daran, dass Esprit im letzten Jahr ein Insolvenzverfahren eingeleitet und vollzogen hat, ohne ver.di als Tarifpartner zu beteiligen – mit dem Ergebnis, dass über 1.000 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verloren haben und durch die Sonderkündigungsrechte, die den Vermietern zahlreicher Filialen eingeräumt wurden, weiterhin große Unsicherheit herrscht. Man werde weiterhin zu Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen, solange die Unternehmen und ihre Verbände ihre Blockadehaltung nicht aufgeben würden, so ver.di.
Die Unternehmensleitung stellte klar, dass sie einen Anerkennungstarifvertrag zur Fläche einschließlich Sanierungsvereinbarung abschließen will. Auf heftigen Widerspruch stieß sie bei ihren Vorstellungen und Forderungen für eine Sanierung von Esprit:
Esprit will einen Zukunfts- und Sanierungstarifvertrag bis Ende 2025. Während dieser Laufzeit sollen Beschäftigte auf Erhöhungen aufgrund der neu abgeschlossenen Flächentarifverträge in diesem Zeitraum völlig verzichten. Bis Ende 2025 sollen die Sonderzahlungen (Urlaubs- u. Weihnachtsgeld) gestrichen werden. Auch die Kürzung der tariflichen Zuschläge bis Ende 2025 will der Arbeitgeber. Die ver.di-Bundestarifkommission lehnt diesen Kürzungsplan des Arbeitgebers ab.
In den Verhandlungen drang die BTK erneut darauf, dass die Unternehmensleitung eine strategische Perspektive für Esprit eröffnet. Sie müsse zu diesem Zweck auch ein schlüssiges Zukunftskonzept für das Filialgeschäft entwerfen und weitere Unterlagen liefern, um die Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit feststellen zu können. ver.di fordert von Esprit, dass für die Modernisierung der Filialen Investitionen getätigt werden.
Erst dann kann konkret über mögliche Sanierungsbeiträge gesprochen werden. Zu den Sonderzahlungen betonten die Kolleginnen und Kollegen, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld schon jetzt überwiegend für Versicherungsbeiträge, größere Anschaffungen oder andere Lebenshaltungskosten der Beschäftigten vorgesehen sind. Erwartet werde auch ein Sanierungsbeitrag der leitenden Angestellten.
Die ver.di-Bundestarifkommission fordert Esprit im Rahmen der Verhandlungen auf, die Beschäftigten in die Digitalisierungsprozesse einzubinden, verbindliche Investitionszusagen für die aktuell 59 Filialstandorte und drei Outlets zu machen und eine qualifizierte Beschäftigungs- und Standortsicherung tarifvertraglich zu garantieren. Außerdem soll der Arbeitgeber zusichern, Unternehmensbereiche und Filialen nicht auszugliedern und sie nicht an Franchisenehmer zu übergeben.
Zusammen mit ihrem Sachverständigen wird die ver.di-Bundestarifkommission am 27. Juli den Entwurf eines Online- und Digitalisierungs- sowie Qualifizierungstarifvertrages erarbeiten. Für den 20. August ist dann der nächste Verhandlungstermin mit der Unternehmensleitung vereinbart.
Machen wir uns gemeinsam stark: Macht mit, organisiert euch – werdet Mitglied in ver.di!
PDF (178 kB)