Mit Abschluss des Unternehmenstarifvertrags haben wir verschiedene Stufen zur Angleichung eurer Arbeitsbedingungen an die Tarifverträge im Einzelhandel vereinbart.
Der nächste Angleichungsschritt steht nun an: Ab dem 01.04.2014 gelten die Manteltarifverträge des Einzelhandels uneingeschränkt auch für die Beschäftigten bei Esprit!
Das vollständige Informationsblatt von ver.di zum Thema für die Esprit-Beschäftigten bekommt ihr durch Klick aufs Bild.
PDF | 194 kB