ESPRIT

Ab 1. April gilt auch für ESPRIT der Manteltarifvertrag!

Das vollständige Informationsblatt von ver.di zum Thema
27.03.2014

Mit Abschluss des Unternehmenstarifvertrags haben wir verschiedene Stufen zur Angleichung eurer Arbeitsbedingungen an die Tarifverträge im Einzelhandel vereinbart.

Der nächste Angleichungsschritt steht nun an: Ab dem 01.04.2014 gelten die Manteltarifverträge des Einzelhandels uneingeschränkt auch für die Beschäftigten bei Esprit!

Das vollständige Informationsblatt von ver.di zum Thema für die Esprit-Beschäftigten bekommt ihr durch Klick aufs Bild.