Die neuen Richtlinien für Edeka-Kaufleute liegen vor. Der Edeka-Verband hat Ende Februar 2014 die vorläufige Version zur Einsicht an die Regionalgesellschaften verschickt. Nach der Feinabstimmung soll das Werk den 4.000 selbständigen Einzelhändler_innen zur Unterschrift vorgelegt werden.
Die Edeka-Kaufleute können sich in den kommenden Wochen auf Post freuen: Der neue Richtlinienkatalog für die selbständigen Einzelhändler_innen ist auf den Weg gebracht.
Derzeit liegt er nach LZ-Informationen zur Feinabstimmung bei den Geschäftsführer_innen der sieben Regionalgesellschaften und den regionalen Aufsichtsratsvorsitzenden. Sobald die Endfassung steht, wird das Werk an die 4.000 Selbständigen verschickt. In einzelnen Regionen stehe dieser Schritt kurz bevor, ist zu hören.
Das Werk wurde unter Federführung von Ralf Gerking, Direktor des Edeka-Verbands in Hamburg, seit vergangenem Sommer in einem Arbeitskreis mit Kaufleuten erarbeitet. Es soll unter anderem dazu beitragen, dass öffentliche Kritik an der Entlohnung, wie sie beispielsweise von der ver.di im Zusammenhang von Privatisierungen immer wieder laut wird, künftig vermieden wird.
Der neue Kodex beinhaltet Empfehlungen zu Themen wie Entlohnung, Arbeitszeiten und Tätigkeiten von Auszubildenden. Darüber hinaus befasst er sich auch mit Kriterien zum Umgang mit dem Edeka-Logo und der Marke Edeka.
Die Rohfassung der rund 60 DIN-A4-Seiten starken Verhaltensregeln ist nach LZ-Recherchen in zwei Teile gegliedert:
Gesetzliche Bestimmungen
Es handele sich im Wesentlichen um die gesetzlichen Bestimmungen, heißt es in gut informierten Kreisen. Diese seien als Empfehlungen formuliert. Sie sollen die Kaufleute weiter für die Bestimmungen und in der Öffentlichkeit diskutierten Themen sensibilisieren und dadurch Schaden von der Marke Edeka abwenden.
So wird dem Vernehmen nach in der jetzigen Fassung mit Blick auf die Entlohnung von Beschäftigten beispielsweise eine Berücksichtigung der regionalen Tariflöhne empfohlen.
"Vorgaben können wir unseren freien Edeka-Unternehmer_innen ohnehin nicht machen, weil wir kein Konzern sind", erklärt ein Manager dazu. Die Argumentation zielt auch in Richtung Gewerkschaften und in Richtung Kartellamt. Beide werfen Edeka mehr oder weniger deutlich vor, die Gruppe sei ein Konzern unter dem Deckmantel einer Genossenschaft.
Kritik von ver.di
Die Gewerkschaft ver.di moniert zudem, dass die Privatisierung – also der Übergang eines Marktes in Edeka-Regie an eine_n selbständige_n Kaufmann_frau – in Einzelfällen mit schlechterer Bezahlung von Beschäftigten einhergehe. Auch wird immer wieder suggeriert, Edeka privatisiere explizit, um die Personalkostenstruktur in den Läden zu optimieren.
Die Handelsgruppe dementiert dies entschieden und verweist in diesem Zusammenhang auf den in der Satzung festgeschriebenen genossenschaftlichen Auftrag zur Förderung des selbständigen Einzelhandels. Der nun vorgelegte Leitfaden, dessen Unterzeichnung nicht verpflichtend ist, soll weitere Gegenargumente liefern.
"Ein Richtlinienkatalog für unsere selbständigen Kaufleute war nur der nächste logische Schritt", heißt es im Unternehmen. Denn schließlich beschäftige sich die Edeka-Gruppe nicht erst seit der jüngsten Kritik der Gewerkschaften mit dem Thema.
Bereits vor vier Jahren, im Nachgang zu den später von der Justiz entkräfteten Bespitzelungsvorwürfen in den Märkten des ehemaligen Edeka-Aufsichtsratschefs Peter Simmel, hatten sich die Aufsichtsräte der Zentrale in Hamburg Verhaltensregeln gegeben und diese unterzeichnet. Viele regionale Kontrollgremien verstanden dies als Vorlage, ihre Mandatsträger haben ebenfalls einen Verhaltenskodex unterschrieben.