Das Recht auf Demokratie ist ein Menschenrecht, die betriebliche Mitbestimmung ist ein zentraler Bestandteil entwickelter Demokratien. In diesem Sinne steht es allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, sich betrieblich zu organisieren und zur Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber einen Betriebsrat zu gründen.
Betriebsräte treten nicht nur vor der Geschäftsführung für ihre Kolleginnen und Kollegen ein, sondern leisten auch einen unschätzbaren Beitrag zu einem guten Betriebsklima. Studien belegen, dass Betriebe mit Betriebsrat – aufgrund der dadurch höheren Zufriedenheit der Beschäftigten – bessere Ergebnisse erzielen.
Die Gründung eines Betriebsrats erfordert Engagement, Tatkraft und nicht zuletzt Mut. Dass drei Mitarbeiterinnen von DOUGLAS Österreich sich für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen wollen, hat Respekt und Wertschätzung verdient.
Leider haben unsere Kolleginnen seitens der Geschäftsführung von DOUGLAS Österreich das genaue Gegenteil erfahren. Die drei Frauen, die einen Betriebsrat gründen wollten, wurden von DOUGLAS Österreich gekündigt und ihr Ruf wurde durch das Unternehmen in Zweifel gezogen. Es steht außer Frage, dass unsere Kolleginnen einen solchen Umgang nicht tatenlos akzeptieren können.
Als Gesamtbetriebsrat der Parfümerie DOUGLAS Deutschland GmbH solidarisieren wir uns zusammen mit unserer Gewerkschaft ver.di im Handel umfassend und uneingeschränkt mit unseren betroffenen Kolleginnen in Österreich und unterstützen ihren juristischen Kampf um Gerechtigkeit und für eine betriebliche Vertretung der Beschäftigten von DOUGLAS Österreich.
Von der Geschäftsführung DOUGLAS Deutschland erwarten wir, dass sie umgehend alles Notwendige in die Wege leitet, damit die Kündigungen gegen die Kolleginnen in Österreich sofort zurückgenommen werden.
Düsseldorf, 14. November 2019
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