Wir berichten über die aktuellen Entwicklungen bei DBL
Betriebsratswahl - "die Zweite"Am 21. August 2012, zwei Tage vor der Auszählung der Stimmzettel, hatte der damalige Wahlvorstand willkürlich die Betriebsratswahl abgebrochen. Das geschah mehrheitlich, dennoch fehlte jede Rechtsgrundlage für diesen Schritt. Das Arbeitsgericht Flensburg hält ihn für unberechtigt.
ver.di hat unmittelbar nach Abbruch der Wahl mehrere Maßnahmen ergriffen.
Mehr dazu finden Sie im beigefügten Beschäftigteninfo.