Tarifvertrag gegen einseitige Kürzungen!
Wie sich ver.di-Mitglieder gegen die Streichung von Zuschlägen wehren könnenver.di informiert die Gewerkschaftsmitglieder im Unternehmen Dänisches Bettenlager: Die einseitige Verkündung der Geschäftsführung, künftig keinerlei Zuschläge mehr zu zahlen, ändert nichts an den Rechtsansprüchen der Beschäftigten.

Zugleich wurde der Betriebsrat in einem Schreiben aufgefordert, seine Verantwortung wahrzunehmen und gegen diese rechtswidrige Maßnahme vorzugehen.
ver.di stellt in seinem Infobrief für Mitglieder ebenfalls klar: Es muss ein Tarifvertrag her, denn nur der schafft die notwendige Sicherheit!
Den Mitgliederbrief von ver.di mit mehr Informationen sowie eine Vorlage zur Geltendmachung von Gehaltsforderungen für ver.di-Mitglieder stehen hier als PDF bzw. Word-Dokument zum Download bereit: