Aldi führt momentan neue Arbeitszeitsysteme ein und will im Zuge dessen auch gleich neue Arbeitsverträge abschließen. Aus Sicht von ver.di gibt es dafür keinen Grund. Und: Es drohen Verschlechterungen für Beschäftigte! Mitglieder können und sollten ihre neuen Arbeitsverträge von ver.di prüfen lassen – vor der Unterschrift.
Diese arbeitsvertraglichen Änderungen sind u. a. zu erwarten:
Als Einsatzort soll keine Stammfiliale genannt werden, sondern lediglich ein Einsatzgebiet (beispielsweise der Landkreis Osnabrück). Je nach Region sind die Zuschnitte der Landkreise aber sehr unterschiedlich und damit auch der bei Versetzungen mögliche Einsatzort.
Auch in Bezug auf die arbeitsvertraglich zugesicherte Tarifbindung soll sich einiges ändern: Während euch in den alten Arbeitsverträgen die mit ver.di abgeschlossenen Flächentarifverträge garantiert werden, droht in den neuen Arbeitsverträgen diese Zusicherung wegzufallen.
Wenn zum Beispiel Aldi aus der Tarifbindung aussteigen sollte, werden im besten Fall die Tarifverträge auf dem Stand des Tarifausstiegs „eingefroren“. Das bedeutet, dass Lohnerhöhungen dann nicht mehr weitergeben werden!
Im schlimmsten Fall könnte Aldi mit Organisationen, die sich lediglich „Gewerkschaften“ nennen, einen viel schlechteren Tarifvertrag verhandeln. Dann wäre es rein juristisch auch möglich, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zu unterlaufen!
Wir raten also: Finger weg vom Kugelschreiber!
Auf jeden Fall solltet ihr vor Unterschrift die Verträge bei eurem Betriebsrat oder bei ver.di prüfen lassen!
Sprecht auch Kolleginnen und Kollegen auf die neue Situation an: Wer jetzt ver.di Mitglied wird, sichert sich in jedem Fall die statische Tarifbindung, damit sind zumindest Arbeitszeit, Sonderzahlungen, Urlaubsdauer etc. gesichert!
Mit dem Eintritt in ver.di haben eure Kolleg_innen sofortigen Anspruch auf Rechtsberatung und nach drei Monaten Mitgliedschaft übernimmt ver.di außerdem alle Kosten bei arbeitsrechtlichen Verfahren.
Unsere aktuellen Infos für Aldi-Beschäftigte findet ihr auch als kompaktes PDF auf der rechten Seite zum Download.