Adler will rechtswidrigen Tarifvertrag
Seit etwa einem Jahr ist dem Arbeitgeber Adler bekannt, dass die über mehrere Jahre praktizierte Nettolohnregelung für geringfügig Beschäftigte gegen geltendes Recht verstößt. Trotzdem kamen die Arbeitgebervertreter mit Vorschlägen, diese Rechtsverstöße weiter fortzusetzen.
Begründet wurde dies damit, dass Adler eine Gleichbehandlung mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nicht stemmen könne. ver.di wird aber keinen rechtswidrigen Tarifvertrag abschließen, das ist klar!
An dieser Gretchenfrage scheiterte letztlich ein von den Beschäftigten dringend ersehntes Vorankommen der Tarifverhandlungen am 17. Mai 2013. Dabei hat sich Adler durchaus bewegt, wenn auch noch unzureichend.
Die ver.di-Infos im Mai 2013 zur aktuellen Tarifrunde für die Beschäftigten von Adler gibt es weiter unten sortiert nach Bundesländern, jeweils als PDF zum Download.