Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Weil Frauen immer noch weniger verdienen als Männer: Allgemeinverbindliche Tarifverträge!
07.03.2022
Streikende in Augsburg

7. März 2022. »Männer und Frauen sind gleichberechtigt«, heißt es im Grundgesetz. »Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.«

Die Realität ist eine andere. Immer noch verdienen Frauen in vielen Branchen und Berufen weniger. Im Gesamtdurchschnitt liegen die Löhne und Gehälter von Frauen aktuell um 18 Prozent unter denen ihrer männlichen Kollegen. Umgerechnet auf ein Jahr sind das mehr als zwei Monate, die Frauen ohne Gehalt arbeiten.

Darauf weist der »Equal Pay Day« hin, den wir am 7. März begehen. Denn bis zu diesem Tag haben Frauen quasi kostenlos gearbeitet – während Männer seit dem 1. Januar ihr Geld bekommen.

»Frauenberufe« schlechter bezahlt

Ein Grund für die Lohnlücke ist, dass Jobs, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, noch immer schlechter bezahlt werden als die »Männerberufe«. Das hat sich auch während der Pandemie nicht geändert, obwohl zum Beispiel Pflege, Kinderbetreuung und Handel als »systemrelevant« gefeiert worden sind.

Doch auch dort, wo es um gleiche Tätigkeiten im gleichen Beruf geht, verdienen Frauen oft weniger als Männer. Besonders krass ist die Situation im Handel. Einer Erhebung zufolge lagen die Gehälter von Frauen im Lebensmittel-Einzelhandel um 12,17 Prozent unter denen ihrer Kollegen. In Möbel- und Einrichtungshäusern beträgt die Differenz 10,41 Prozent, im Textil-Einzelhandel 9,75 Prozent.

Tarifverträge schützen

Die Lohnunterschiede sind besonders dort hoch, wo keine Tarifverträge gelten. In solchen Unternehmen verdienten Männer 2020 nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums durchschnittlich 729 Euro mehr als Frauen. Dort, wo die Beschäftigten unter dem Schutz von Tarifverträgen standen, fiel die Lücke mit 468 Euro im Monat deutlich geringer aus.

Tarifbindung durchsetzen

Eine Konsequenz daraus muss sein: Mehr Tarifbindung braucht das Land! Nur noch 28 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel und 33 Prozent der im Großhandel werden durch einen Branchen- oder Haustarifvertrag geschützt. Das muss sich ändern!

Wir fordern deshalb, die Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Dann würden sie auch für die Unternehmen gelten, die sich den zwischen ver.di und Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Löhnen bisher entzogen haben. Eine solche Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) kann das Arbeitsministerium erlassen – aber nur auf gemeinsamen Antrag beider Tarifvertragsparteien. Die Unternehmer verweigern das jedoch. ver.di verlangt deshalb, die gesetzlichen  edingungen für die AVE zu erleichtern.

Streiken für Tarifbindung

Einen Tag nach dem »Equal Pay Day«, am 8. März, feiern wir den Internationalen Frauentag. In vielen Städten gibt es Demonstrationen und Kundgebungen. In mehreren Handelsunternehmen wird es an diesem Tag auch Streiks für Tarifbindung geben – für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit!

Schließt euch zusammen, werdet Mitglied in ver.di – gemeinsam für allgemeinverbindliche Tarifverträge!

 

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