Streiks für Tarifbindung

Beschäftigte im Handel kämpfen für ihre Rechte
01.12.2021
Für Tarifbindung: Streikposten vor TK Maxx in Dortmund

1. Dezember 2021. Die Tarifverhandlungen für den Einzel- und Versandhandel sowie für den Groß- und Außenhandel sind für dieses Jahr weitgehend abgeschlossen, ver.di konnte Abschlüsse mit Lohnsteigerungen für die Beschäftigten erzielen. Doch damit sind längst nicht alle Tarifauseinandersetzungen beendet.Das zeigte sich in den vergangenen Tagen, als Kolleginnen und Kollegen rund um die Shopping-Tage „Black Friday“ und „Cyber Monday“ in mehreren Unternehmen die Arbeit niederlegten. Beteiligt an den Arbeitsniederlegungen waren Beschäftigte von Amazon, Esprit, TK Maxx, Smyths Toys, DLG und Bofrost. Sie fordern die Anerkennung der Flächentarifverträge des Einzelhandels sowie des Groß- und Außenhandels.

„Viele Beschäftigte im Einzel- und Groß- und Außenhandel profitieren noch nicht von den diesjährigen Tarifabschlüssen, da die Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind. Tarifverträge bieten den Beschäftigten aber Schutz und sichern eine kontinuierliche Lohnentwicklung“, erklärt Silke Zimmer, ver.di-Fachbereichsleiterin für den Handel in Nordrhein-Westfalen. „Diese Forderungen tragen sie nun auf die Straße. Gerade die Beschäftigten von Amazon zeigen, wie hartnäckig und ausdauernd diese Auseinandersetzung geführt werden muss.“

 

 

 

Nach Abschluss der Tarifrunden 2021 hat ver.di die Arbeitgeberverbände in den Bundesländern aufgefordert, gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit der ausgehandelten Tarifverträge zu beantragen.Dadurch würden sie in allen Unternehmen der Branche gelten. Die Unternehmer verweigern die Beantragung jedoch und befördern so Tarifflucht und Lohndumping. Deshalb fordert die Gewerkschaft vom Gesetzgeber Maßnahmen, um die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen insbesondere im Handel zu erleichtern.