Coronavirus

Kurzarbeitergeld auf 90% anheben!

Tarifpolitik

Kurzarbeitergeld auf 90% anheben!

Entscheidung über wirtschaftliche Überlebensfähigkeit: Zehn gute Gründe, das Kurzarbeitergeld aufzustocken!
Kurzarbeit Kurzarbeitergeld Nicole Lienemann, Bild-ID #1678097551, shutterstock.com Mangelnde Tarifbindung darf nicht zum finanziellen Ruin führen!

31. März 2020: Absenkung der Gehälter im Einzelhandel kommt nicht in Frage – ver.di übt scharfe Kritik an Vorstellungen des Handelsverbandes Deutschland

Mit scharfer Kritik hat ver.di auf die Absage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) reagiert, der eine bundesweite Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes im Einzelhandel auf 90 Prozent ablehnt. "Damit lehnt der HDE die tarifpolitische Verantwortung ab und verweigert hunderttausenden Beschäftigten den existentiellen Schutz", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

Die Einkommensreduzierung durch das Kurzarbeitergeld auf 60 bzw. 67 Prozent stürze viele Einzelhandelsbeschäftigte in existenzbedrohende Notlagen. "Der HDE kommt seiner Aufgabe als Verband in dieser Krisensituation nicht nach", so Nutzenberger.

Umso erfreulicher sei es, dass viele Unternehmen der Branche wie Primark, H&M, Zara, Walbusch oder Fielmann bereits eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 und 100 Prozent vereinbart haben.

Die Bundesregierung investiere Milliarden in Einzelhandelsunternehmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise aufzufangen. Dazu bekommen die Unternehmen bei Kurzarbeit ihre Sozialabgaben zu 100 Prozent ersetzt. "Unternehmen im Handel, die nur Geld nehmen, aber nicht auch Verantwortung für die Beschäftigten übernehmen, dürfen aus meiner Sicht keine staatliche Unterstützung erhalten", sagte Nutzenberger.

Es sei "unverantwortlich vom Handelsverband Deutschland, die Beschäftigten in dieser Situation mit 60 Prozent des Gehaltes im Regen stehen zu lassen und die eigene Verantwortung auf die gesamte Gesellschaft abzuwälzen".

Sie sitzen an der Kasse, arbeiten im Verkauf und im Lager. Sie sind für die Daseinsvorsorge da, ihnen wird von der Gesellschaft Beifall gezollt. Das ist gut, reicht aber nicht.

Stefanie Nutzenberger, Bundesvorstandsmitglied der ver.di

Die vom HDE ins Spiel gebrachte Regelung zur Absenkung der Einkommen der Einzelhandelsbeschäftigten sei der durchsichtige Versuch, geltende Tarifverträge auszuhebeln. In dieser Krise gehe es nicht um kurzfristen Lohnverzicht, sondern um die Zukunft der Unternehmen im Einzelhandel und ihrer Beschäftigten.

"Die sitzen an der Kasse, arbeiten im Verkauf und im Lager. Sie sind für die Daseinsvorsorge da, ihnen wird von der Gesellschaft Beifall gezollt. Das ist gut, reicht aber nicht. Tarifverträge sind in Deutschland auch in Krisenzeiten ein verlässlicher Sicherheitsanker für Beschäftigte und Unternehmen. Wenn der Verband seine tarifpolitische Verantwortung nicht wahrnimmt, müssen wir Tarifverträge direkt mit den Unternehmen abschließen, um den existenziellen Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel sicherzustellen."

Der Arbeitgeberverband hatte vorgeschlagen, das Geld der anstehenden Tariferhöhung von 1,8 Prozent zu einer kleinen Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu nutzen. "Dann würden die Beschäftigten diese Aufstockung des Kurzarbeitergeldes selbst bezahlen. Dafür brauchen sie keinen Arbeitgeberverband," erklärte Nutzenberger.

30. März 2020: Hundertausende Beschäftigte im Einzelhandel von existentieller Not bedroht – Bemühungen ohne Erfolg – Arbeitgeberverband verweigert Aufstockung

ver.di hat den Handelsverband Deutschland (HDE) davor gewarnt, in der Corona-Krise Lösungen für die Beschäftigten zu verweigern. "Im Einzelhandel sind die Einkommensverhältnisse so auf Kante genäht, dass die Beschäftigten keine Möglichkeit haben, für schwierige Zeiten zu sparen oder sich Rücklagen zu schaffen. Eine Einkommensreduzierung durch das Kurzarbeitergeld auf 60 bzw. 67 Prozent würde hunderttausende Einzelhandelsbeschäftigte in existenzbedrohende Notlagen stürzen," sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

Die Krise wird in ein paar Wochen noch nicht vorbei sein. Deshalb sind nachhaltige tarifvertragliche Lösungen auch im wirtschaftlichen Interesse der Einzelhandelsunternehmen.

Stefanie Nutzenberger, Bundesvorstandsmitglied der ver.di

"Sich selbst unter den Schirm des Staates zu stellen und gleichzeitig seine Beschäftigten im Regen stehen zu lassen, ist kein verantwortungsvoller Umgang mit der Krise. Die Bundesregierung investiert Milliarden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen in den Einzelhandels-Unternehmen aufzufangen. Dazu bekommen die Unternehmen bei Kurzarbeit ihre Sozialabgaben zu 100 Prozent ersetzt. Wer in dieser Situation die Beschäftigten mit 60 Prozent des Gehaltes nach Hause schickt, macht sie massenhaft zu Sozialhilfeempfängern und gefährdet ihre wirtschaftliche Existenz", erklärte Nutzenberger.

Im Einzel- und Versandhandel arbeiten viele Beschäftigte gegen ihren Willen nur in Teilzeit. Nur gut ein Drittel ist tarifgebunden.

"Die Betriebe brauchen in dieser Situation Rechtssicherheit durch einen Tarifvertrag", so Nutzenberger.

Die Gewerkschafterin forderte dringend Gespräche mit dem HDE über eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent. Leider seien die Bemühungen bisher erfolglos, in NRW eine tarifvertragliche Lösung als Pilotvereinbarung zu erreichen. Der Arbeitgeberverband bot lediglich eine Kurzarbeiter-Regelung für maximal vier Wochen an.

27. März 2020: In der Corona-Krise stellt sich für viele Beschäftigte im Handel die wirtschaftliche Überlebensfrage. ver.di fordert daher von den Arbeitgebern die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent.

Als "erstaunlich unangemessen und wenig hilfreich" charakterisierte Stefanie Nutzenberger, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, am Freitag, den 27. März 2020, die kompromisslose Haltung der Arbeitgeber im Einzelhandel beim Thema Kurzarbeitergeld.

ver.di hatte die Arbeitgeberverbände des Einzel- und Versandhandels sowie des Groß- und Außenhandels, HDE und BGA, dazu aufgefordert, das Kurzarbeitergeld für alle Beschäftigten der Branchen per Tarifvertrag auf 90 Prozent des Nettolohns aufzustocken. Für niedrige Entgeltgruppen müssten zudem zusätzlich Sonderregelungen mit Besserstellungen vereinbart werden.

Erst recht in dieser Krisenzeit müssen die Beschäftigten durch Tarifverträge geschützt werden. Jetzt brauchen wir keine zusätzlichen Hürden, sondern Kompromissbereitschaft!

Stefanie Nutzenberger, Bundesvorstandsmitglied der ver.di

"Die Vorbedingungen der Arbeitgeber für eine Verhandlungsaufnahme zeugen von keinerlei Kompromissbereitschaft und sind damit wenig hilfreich in dieser Krise. Es geht jetzt darum, die Existenz der Beschäftigten und ihrer Familien sowie die Unternehmen zu retten", erklärte die Gewerkschafterin.

Hintergrundinformationen

Es gibt für Kurzarbeit keine gesetzlich geregelten Ankündigungsfristen. Aber in etlichen Tarifverträgen existieren dazu Regelungen. Kurzarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Wo kein Betriebsrat existiert, muss das Einverständnis der Beschäftigten eingeholt werden.

Betriebsvereinbarungen müssen den Tarifvertrag berücksichtigen bzw. besser als die tarifvertraglichen Regelungen sein. Einseitig durch den Arbeitgeber kann Kurzarbeit also nicht angeordnet werden.

60 oder auch 67 Prozent sind nicht genug!

Stefanie Nutzenberger verwies darauf, dass im Einzel- und Versandhandel nur noch 36 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden seien und auch oft nur noch Teilzeitverträge vergeben würden. "Die längst prekäre Situation mit niedrigen Einkommen verschärft sich massiv, wenn das Kurzarbeitergeld nicht deutlich aufgestockt wird."

Ein entsprechender Tarifvertrag Kurzarbeitergeld müsse für die gesamten Branchen des Einzel- und Versandhandel sowie des Groß- und Außenhandel für allgemeinverbindlich erklärt werden.

"Die mangelnde Tarifbindung im Handel darf nicht dazu führen, dass jetzt Hunderttausende in den finanziellen Ruin getrieben werden", mahnte Nutzenberger.

Die Gewerkschafterin betonte, dass die Unternehmen, deren Umsätze zurzeit stiegen, innerhalb ihres Arbeitgeberverbandes einen Hilfsfonds einrichten könnten, um die branchenweite Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent mitzufinanzieren.

"Auch in dieser Frage kann sich erweisen, ob Sozialpartnerschaft funktioniert oder nur eine Worthülse ist", so Nutzenberger.

Beispiele zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds in der aktuellen Krise gibt es bereits:

  • So stockt Fielmann das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent auf.
  • In der Systemgastronomie, einem Niedriglohnbereich (Organisationsbereich der Gewerkschaft NGG), ist vergangene Woche eine Aufstockung auf 90 Prozent vereinbart worden.
  • Ganz aktuell hat ver.di gestern Abend (23. März 2020) mit den Arbeitgebern eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für Filmschaffende vereinbart.

Gründe gibt es genug für unsere Forderung, hier die zehn besten als kompaktes PDF:


Wir bleiben dabei: gemeinsam für gute Arbeit und faire Bezahlung im Handel!

Seid dabei und gebt uns Rückendeckung: als ver.di-Mitglied und damit als Teil unserer Basis. Denn wir sind umso stärker, je mehr wir sind. Und umso besser können wir für euch verhandeln.

Alle zusammen: Mitmachen, mitbestimmen, Mitglied werden – in eurem eigenen Interesse!
Immer noch nicht Mitglied bei ver.di?

Nichts wie los – für gute Arbeitsbedingungen im Handel!


Ich will mehr Infos zu ver.di!

Mehr Infos für Handelsbeschäftigte in Zeiten von Corona:

Corona Handel Panikkauf Einzelhandel Handel Virus Supermarkt
© Tim K. von End, Bild-ID #1672165933, shutterstock.com