Rechtsgeschichte geschrieben
Bundesverwaltungsgericht stärkt Verteidigung des freien Sonntags11. Juni 2021. Ein langer Prozess durch sämtliche Instanzen ist nun zugunsten der Allianz für den freien Sonntag in Bamberg beendet worden. Federführend hatten der ver.di-Bezirk Oberfranken West und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Bamberg gegen eine Verordnung zum Offenhalten der Geschäfte in der Stadt Hallstadt an Sonntagen geklagt. Der Leipziger Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn führte das Verfahren für die Allianz für den freien Sonntag in Bamberg.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte auf Initiative der Allianz für den freien Sonntag geurteilt, dass Hallstadt die Verordnung zur Sonntagsöffnung abändern muss. Erstmals wurde dabei entschieden, dass ver.di und KAB auch Altverordnungen zur Sonntagsöffnung vor den Gerichten beklagen können. Die Stadt Hallstadt legte gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses hat nun mit Beschluss vom 4. Juni 2021 die Beschwerde der Stadt Hallstadt zurückgewiesen, sodass das erstinstanzliche Urteil Gültigkeit erlangt. Damit schrieb die Allianz für den freien Sonntag Rechtsgeschichte, denn nun wurde höchstrichterlich klargestellt, dass ver.di und KAB als Kläger auch kommunale Verordnungen angreifen dürfen, die bereits über Jahre hinweg in Kommunen Anwendung finden. Sonntagsöffnungen können somit jederzeit auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und die jeweiligen Kommunen beklagt werden, auch über die bisherige Klagefrist hinweg.
Paul Lehmann, ver.di-GewerkschaftssekretärDer Sonntagsschutz der Beschäftigten darf den Umsatzinteressen nicht zum Opfer fallen.
„Eine Lockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes bedeutet immer einen erheblichen Einschnitt. In vielen Fällen gehen der Zulassung Verstöße gegen Verbote voraus, durch die das geltende Recht in Frage gestellt werden soll. Dazu zählen auch Altverordnungen, die der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr entsprechen. Dass eine ganze Gesellschaft zur selben Zeit gemeinsam innehält, ist alles andere als unzeitgemäß. In einer immer hektischer werdenden Zeit ist der Sonntag auch wegen seiner langen Tradition eine Institution, die auf eine weitere Zukunft bauen kann“, so Ralph Korschinsky, KAB-Geschäftsführer und Sprecher der Allianz für den freien Sonntag, zu dem Urteil. „Für die Beschäftigten im Einzelhandel ist das ein wegweisendes Urteil. Der Sonntagsschutz der Beschäftigten darf den Umsatzinteressen nicht zum Opfer fallen. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie sehr die Beschäftigten im Einzelhandel beansprucht werden. Der Sonntag muss den Beschäftigten als Ruhetag ausnahmslos gewährleistet werden. Keine Kommune im Land kann sich künftig mehr darauf verlassen, dass ihre Verordnungen nicht durch ver.di und KAB beklagt werden“, ergänzt ver.di-Gewerkschaftssekretär Paul Lehmann.
Große Freude über das Urteil herrscht auch bei der ver.di-Fachbereichsvorsitzenden im Bezirk Oberfranken West, Sabine Höppel: „Das ist ein klares Signal für den Sonntagsschutz der Kolleg*innen im Handel. Wir sind froh, dass unser Sonntagsschutz höchstrichterlich gestärkt wurde. Der freie Sonntag ist für uns im Handel besonders wichtig, ist es doch der einzige Tag, den wir mit unseren Familien verbringen können und wir die Chance haben, uns von den Belastungen im Einzelhandel zu erholen.“