13. Mai 2022. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den für den Wahlsonntag am 15.5. in Düsseldorf in der gesamten Innenstadt geplanten verkaufsoffenen Sonntag untersagt und damit dem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di stattgeben.
„Das ist eine super Nachricht für die Beschäftigten des Einzelhandels, die jetzt den Sonntag bei sommerlichem Wetter für Ausflüge mit Freunden und Familien nutzen können, nachdem sie ihre Stimme bei der Landtagswahl abgegeben haben. Zugleich hat das OVG der Politik in Düsseldorf ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. Wenn das OVG erklärt, der Beschluss sei „unter Ausblendung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze“ zustande gekommen, dann muss man schon sagen: deutlicher geht es nicht mehr“, so ver.di Geschäftsführerin Stephanie Peifer.
„Das kommt davon, wenn verkaufsoffene Sonntage quasi auf Zuruf beschlossen werden“ so die Gewerkschafterin, die zugleich ankündigte: „Wir passen auf, dass die Interessen der Beschäftigten, auch in Krisenzeiten, nicht unter die Räder kommen.“