Coronavirus

Schutz der Beschäftigten muss Vorrang haben!

Schutz der Beschäftigten muss Vorrang haben!

Vor den Ostertagen fordert ver.di im Handel von den Unternehmen die konsequente Umsetzung aller Maßnahmen
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Das jüngste Hin-und-Her bei den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung hat viele Menschen und auch viele Beschäftigte auch im Handel verunsichert.

Vor diesem Hintergrund fordert Stefanie Nutzenberger, für den Handel zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes, den Schutz der Beschäftigten zu verstärken:

„Es steht zu befürchten, dass es besonders in Tagen vor Ostern wieder zu einem Ansturm von Kundinnen und Kunden sowie zu Hamsterkäufen kommen könnte. Wir verlangen von den Unternehmen des Einzelhandels, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten konsequent umzusetzen. Dazu gehören Zugangskontrollen und eine Durchsetzung von Abstandsregeln und Maskenpflicht durch zusätzlich engagierte Sicherheitskräfte.

Auch für die Beschäftigten im Großhandel verschärft die aktuelle Lage den Druck und verschlechtert ihre Arbeitsbedingungen, weil sie die erhöhte Nachfrage bewältigen sollen. Die Unternehmen der Branche stehen in der Verantwortung, durch ausreichenden Personaleinsatz und vorausschauende Planung eine Überlastung der Kolleginnen und Kollegen zu verhindern. Eine Ausweitung der Arbeitszeiten lehnen wir ab.“

Die Einkommenseinbußen haben für viele Menschen mittlerweile existenzielle Ausmaße angenommen. Ein Mindestkurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro für alle betroffenen Beschäftigten ist deshalb dringend notwendig!

Stefanie Nutzenberger

Nutzenberger kritisiert auch die Positionierung des Arbeitgeberverbandes HDE: „Ich kann es nicht mehr hören, wie der Handelsverband Deutschland gebetsmühlenartig die Öffnung des Einzelhandels fordert. Uns ist klar, dass die gegenwärtige Lage für die Unternehmen der Branche extrem schwierig ist, aber es muss doch allen klar sein, dass die Gesundheit und Schutz der Beschäftigten im Handel Vorrang haben muss vor den Umsatzinteressen!“

Angesichts dessen, dass angesichts der steigenden Ansteckungszahlen eine Wiederöffnung des bislang geschlossenen Einzelhandels in weite Ferne gerückt ist, unterstützt Nutzenberger die Forderung nach einem Mindestkurzarbeitergeld. „Die Gehälter im Einzelhandel sind schon unter normalen Bedingungen nicht hoch. Die Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit haben deshalb für viele Menschen mittlerweile existenzielle Ausmaße angenommen. Ein Mindestkurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro für alle betroffenen Beschäftigten ist deshalb dringend notwendig!“


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