Coronavirus

Positiv - was nun?

Positiv - was nun?

Immer mehr Beschäftigte infizieren sich mit dem Coronavirus. Was jetzt zu beachten ist
Corona Virus Tumisu, pixabay.com Corona Virus

8. Februar 2022. Die Omikron-Welle durchzieht das Land, immer mehr Menschen infizieren sich mit dem Coronavirus. Was bedeutet das für Beschäftigte? Was bedeutet ein positives Testergebnis für die Arbeit? Wir versuchen, wichtige Fragen zu beantworten.

  • Was bedeutet ein positiver Corona-Test für mich?

    Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss in häusliche Isolation gehen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass man auch arbeitsunfähig ist. Eine solche Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. Hat jemand keine Symptome, gibt es keinen Grund für eine Krankschreibung, solange sich die Arbeit von zu Hause aus (im Homeoffice) erledigen lässt.

    Wer Symptome zeigt und sich krank fühlt, muss sich krankschreiben lassen. Bis 31. März 2022 ist die Krankschreibung im Falle von Atemwegserkrankungen (neben Covid-19 also auch bei Erklältungen oder Grippe) auch telefonisch möglich. In diesem Fall greift die ganz normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!

  • Was ist, wenn ich nicht von zu Hause aus arbeiten kann?

    Homeoffice ist für die Beschäftigten im Handel nur selten möglich. Kolleginnen und Kollegen, die ihre Aufgaben nicht von zu Hause aus erledigen können, können natürlich nicht arbeiten, wenn sie sich nach einem positiven Corona-Test in Isolation begeben müssen. In diesem Fall erhalten die Beschäftigten eine Entschädigung für Verdienstausfall nach § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Für die ersten sechs Wochen wird sie in voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Ausgenommen von einer solchen Entschädigung sind nach dem Gesetz Beschäftigte, die sich nicht haben impfen lassen oder eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen haben.

  • Wann darf ich nach einem positiven Test wieder zur Arbeit gehen?

    Wer keine Symptome hat und arbeitsfähig ist, kann sich nach sieben Tagen „freitesten“ lassen. Dafür reicht nach aktueller Rechtslage im Handel ein negativer Antigentest aus. Wer sich nicht freitesten lässt, muss 10 Tage in Isolation bleiben.

  • Was gilt, wenn Familienangehörige positiv getestet sind?

    Wir ein Haushaltsangehöriger mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet, müssen sich mit ihm/ihr zusammenlebende Personen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Ausnahme: Angehörige, die geboostert oder genesen sind oder deren zweite Corona-Impfung noch nicht mehr als drei Monate zurück liegt, können sich frei bewegen und dürfen auch zur Arbeit gehen. Ansonsten ist ein Freitesten ab dem siebten Tag möglich. Für die Quarantäne ist keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig. 

  • Was gilt, wenn mein Kind in Kita oder Schule positiv auf Corona getestet wurde?

    In Schulen und Kitas verbreitet derzeit die Omi­kron-Variante des Coronavirus besonders schnell. Eltern positiv getesteter Kinder dürfen zu Hause bleiben und brauchen nicht zu arbeiten (auch nicht im Homeoffice). Das gilt auch, wenn das Kind in Quarantäne muss, weil etwa ein Sitznachbar in der Schule oder in der Kita positiv getestet wurde.

 

Quellen: