Anfang Juli hat ver.di Tarifabschlüsse für den genossenschaftlichen Großhandel erstritten. Diese beinhalten eine nicht anrechenbare Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von 1000 Euro (Teilzeitkräfte anteilig), wenn mit vorherigen freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers eine Gesamtsumme von 3000 Euro nicht überschritten wird. Nur zwei Wochen nach den Abschlüssen hat die Geschäftsführung von Edeka Minden-Hannover bekanntgegeben, dass sie dafür die im März 2024 gezahlte betriebliche Inflationsausgleichzahlung „zurückrechnen“ will, im Klartext: euch wieder wegnehmen will!
Das ist nicht rechtmäßig! Die 1000 Euro tarifliche IAP und auch die betriebliche 1000 Euro stehen euch zu. Wenn ihr auf eurer Gehaltsabrechnung seht, dass euer Arbeitgeber euch das Geld vorenthalten beziehungsweise mit der tariflichen IAP verrechnet hat, könnt ihr als ver.di-Mitglied innerhalb von drei Monaten den fehlenden Betrag geltend machen. Wenn euer Arbeitgeber euch die IAP dann weiter vorenthält, könnt ihr das Geld innerhalb von drei Monaten in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen und Brandenburg nach der Geltendmachung einklagen.
Gemeinsam habt ihr für den Abschluss gestreikt, und gemeinsam erreicht ihr auch, dass ihr euer Geld bekommt. Wenn ihr noch nicht ver.di-Mitglied seid, ist jetzt ein guter Zeitpunkt in die Gewerkschaft einzutreten und gemeinsam noch stärker zu werden.
Als ver.di-Mitglied erhaltet ihr eine Geltendmachung, die ihr ausfüllen und an euren Arbeitgeber, Edeka Minden-Hannover, von euren Gewerkschaftssekretär*innen vor Ort. Nur gemeinsam sind wir stark!