Tarifbewegung im Einzel- und Versandhandel

Tarifverträge nur für Mitglieder

Tarif

Tarifverträge nur für Mitglieder

Mitglieder genießen exklusive Rechte
 ver.di Anspruch auf Einsichtnahme in Tarifverträge haben nur Mitglieder von ver.di

Tarifverträge werden von ver.di im Auftrag ihrer Mitglieder und gemeinsam mit ihnen verhandelt und – gegebenenfalls nach einem Arbeitskampf – für diese abgeschlossen.

Rechte aus Tarifverträgen gelten rechtlich zwingend und unmittelbar nur für ver.di-Mitglieder im Verhältnis zu tarifgebundenen Arbeitgebern.

Wir bitten um Verständnis, dass nur ver.di-Mitglieder auf Anforderung die kompletten Tarifverträge per Post erhalten.

Konkrete Anforderungen oder Anfragen zu den Tarifverträgen bearbeiten wir gerne unter Angabe folgender Daten:

  • Name
  • E-Mail
  • Mitgliedsnummer

Wer mag, darf dazu auch gerne unser Kontaktformular nutzen – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!