Tarifverträge nur für Mitglieder
Mitglieder genießen exklusive RechteTarifverträge werden von ver.di im Auftrag ihrer Mitglieder und gemeinsam mit ihnen verhandelt und – gegebenenfalls nach einem Arbeitskampf – für diese abgeschlossen.
Rechte aus Tarifverträgen gelten rechtlich zwingend und unmittelbar nur für ver.di-Mitglieder im Verhältnis zu tarifgebundenen Arbeitgebern.
Wir bitten um Verständnis, dass nur ver.di-Mitglieder auf Anforderung die kompletten Tarifverträge per Post erhalten.
Konkrete Anforderungen oder Anfragen zu den Tarifverträgen bearbeiten wir gerne unter Angabe folgender Daten:
- Name
- Mitgliedsnummer
Wer mag, darf dazu auch gerne unser Kontaktformular nutzen – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!