Eigentümer Haub muss seiner Verantwortung gerecht werden
. Erhalt von Arbeitsplätzen sollte bei möglichen neuen Verkaufsverhandlungen im Vordergrund stehenver.di erwartet, dass der Eigentümer von Kaiser's Tengelmann seiner Verantwortung gegenüber den rund 16.000 Beschäftigten auch in Zukunft gerecht wird. (Quelle: Pressemitteilung der ver.di vom 15. Juli 2016)
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erinnert Kaiser's Tengelmann-Eigentümer Karl-Erivan Haub in der Auseinandersetzung um den Verkauf der Supermarktkette an seine unternehmerische Verantwortung.
"Herr Haub hat als Eigentümer die Entscheidung in der Hand, wie es mit Kaiser's Tengelmann weitergeht. Wir erwarten, dass er in der Auseinandersetzung um die Ministererlaubnis alle Mittel, auch juristisch, ausschöpft, um die Arbeitsplätze zu erhalten," so Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied.
"Herr Haub hat gegenüber seinen rund 16.000 Beschäftigten und ihren Familien, die Kaiser's Tengelmann groß gemacht haben, die Pflicht, diesen Verkaufsprozess zu einem guten Ende zu führen. Sollte es einen neuen Verkaufsprozess geben, müssen an diesem Prozess alle Arbeitnehmervertreter umfassend beteiligt werden," so Nutzenberger weiter.
Sie hob hervor, dass "Eigentum verpflichtet. In diesem Sinne muss der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund stehen, nicht ein möglichst hoher Verkaufserlös. In der Frage der rechtlichen Auseinandersetzung geht es um eine Grundsatzentscheidung. Der Erhalt der Arbeitnehmerinteressen begründet ein Gemeinwohlinteresse."
Nutzenberger fügte hinzu, "in unserer sozialen Marktwirtschaft liegt es im Interesse der Allgemeinheit, wenn existierende kollektive Arbeitnehmerrechte abgesichert werden, um der zunehmenden Erosion von Tarifbindung und Mitbestimmungsrechten entgegen zu wirken. Diese Erosion erleben wir besonders im Handel. Die Politik muss gewisse Spielräume haben, bei solchen sozialen Verwerfungen - auch in kartellrechtlichen Fragen - gegenzusteuern."
Zur vollständigen Pressemitteilung der ver.di vom 15. Juli 2016