Wichtige Weichen für Übernahme gestellt
Tarifkommissionen nehmen zeitnah ihre Arbeit aufDas Bundeswirtschaftsministerium hat heute mit der Erteilung einer Ministererlaubnis unter aufschiebenden und auflösenden Bedingungen die Weichen für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka gestellt. Dabei wurden erstmals der Fortbestand existierender Tarifverträge und Mitbestimmungsstrukturen zur wesentlichen Voraussetzung für eine Übernahme gemacht. (Text: ver.di Pressemeldung vom 17.03.2016)
"Der Bundeswirtschaftsminister hat heute deutlich gemacht, dass eine Übernahme im Sinne des Gemeinwohlinteresses nur möglich ist, wenn in den nächsten Jahren die konkreten Beschäftigungsverhältnisse, aber auch die Arbeitnehmerrechte erhalten bleiben. Das ist ein außerordentlich wichtiger Schritt, den wir begrüßen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.
"Jetzt geht es darum, die konkreten Bedingungen in Tarifverhandlungen auszugestalten. Die regionalen Tarifkommissionen werden den heute vorgelegten, 122-seitigen Bericht des Ministers beraten und ihre endgültigen Forderungen aufstellen, um die Absicherung für die jeweilige Region umzusetzen. Das wird noch einmal Zeit kosten, denn es geht um komplexe Sachverhalte und viele Details. Aber wir arbeiten an einer zeitnahen Umsetzung!"
Sie führte weiter aus: "Auch dank der vielen Aktionen und Gespräche von Beschäftigten, Betriebsräten und ver.di ist es gelungen, eine Absicherung der Beschäftigungsverhältnisse und der Arbeitnehmerrechte zur Bedingung für die Übernahme zu machen."
Bedingungen des Wirtschaftsministeriums
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka an diverse Bedingungen geknüpft.
Diese beinhalten im Wesentlichen:
- In Tarifverträgen ist für mindestens fünf Jahre eine Beschäftigungssicherung durch den Ausschluss betriebsbedingter Änderungs- und Beendigungskündigungen fest zu schreiben.
- Die Struktur der Betriebsstätten (Filialen, Logistik und Verwaltung) darf in den nächsten fünf Jahren nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien verändert werden.
- Die existierenden Tarifverträge mit ihren diversen Regelungen müssen zum Schutz der Beschäftigten für mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.
- Filialen dürfen für fünf Jahre nicht an selbstständige Kaufleute oder Dritte weitergegeben werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Tarifvertragsparteien zustimmen.
- Der Schutz flächendeckender Betriebsratsstrukturen muss bis 2022 gewährleistet werden.
- Auflösende Bedingungen: Edeka ist für die Erfüllung der Bedingungen verantwortlich und muss dem Ministerium nach der Übernahme vonKaiser's Tengelmann jährlich einen Statusbericht übermitteln. Werden wichtige Bedingungen nicht erfüllt, gilt die Ministererlaubnis nachträglich als nicht erteilt.
Sobald in allen Regionen Tarifverträge mit ver.di und - für die Produktion - mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten abgeschlossen sind, prüft das Bundeswirtschaftsministerium, ob die Auflagen erfüllt sind und genehmigt unter dieser Voraussetzung den Verkauf an Edeka.